Mein Buch Corona und andere Verbrechen ist erst seit wenigen Wochen auf dem Markt, aber es gibt jetzt schon eine Zweitauflage, weil ich eine Passage geändert habe. Es gibt in Deutschland zwei Initiativen zu Nationalversammlungen, aber eine kommt mir mittlerweile mehr als spanisch vor:
Macht Nägel
mit Köpfen, denn das Völkerrecht steht über nationalem Recht und
wir als Volk sind ohne Zweifel berechtigt, die Regierung ganz ohne
Wahlen abzusetzen (bzw. kommissarisch agieren zu lassen). Dafür
müssten wir uns aber endlich einmal einig werden und uns
zusammentun. Dafür ist völkerrechtlich die Nationalversammlung
vorgesehen. Ein Befürworter derselben zu sein, ist aber nicht
gleichbedeutend damit, jede
Form dieser so genannten verfassunggebenden Versammlung (VV) zu
befürworten. Es besteht immer die Gefahr, dass eine Initiative eine
kontrollierte Opposition ist (vgl.
S. 47, 3. Abs.).
Wie im Vorwort angekündigt, glaube ich, dass die Macher der Krise
jedes Detail durchdacht haben und sie genauso wie wir wissen, dass so
eine Nationalversammlung
die größte Bedrohung für die gewählten Vertreter ist. Ich denke
somit, sie haben ihre Medien genutzt, um dieses Recht beim Volk
negativ zu besetzen, indem sie es als Reichsbürgertum
abqualifizieren.
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| Erscheint in Kürze |
Nach
Daniel Prinz' Buch sind für eine solche Nationalversammlung nur
zehn Prozent der
Bevölkerung erforderlich
und so viele sind wir locker im Widerstand, aber bewirbt man diese VV
in einer Telegram-Gruppe, gibt es auch viele Gegenstimmen – manche
halten diese Option - ganz sachlich – für irrelevant, andere
nennen es gar „fixe Idee“, wozu ich in meinem Buch mit dem
Untertitel „Wie maneine korrupte Regierung los wird in einer einfachen Lektion“
(eine Neuauflage meines
ersten Buches: Die
Lüge vom Sozialstaat)
eine (ironische) Satire geschrieben habe: 'Zwölf
Gründe andere vor einer Nationalversammlung zu warnen'.
An dieser Stelle versuche ich etwas sachlicher aufzuklären und
wollte ursprünglich die beiden Initiativen gleichwertig
gegenüberstellen (genau das habe ich in den bisherigen Ausgaben ja
getan). Zwischenzeitlich habe ich meine Meinung geändert, weil ich
befürchte, dass die Version, die die Domains verfassunggebende-versammlung
besitzt, eine kontrollierte Opposition ist, die darauf beharrt, dass
es nur eine Nationalversammlung geben dürfe und damit sämtliche
anderen Initiativen bereits im Keim erstickt. Aber das Volk steht
offenbar nicht hinter dieser Variante, denn obwohl 10 Millionen
Leute sich die Domain angesehen haben, gab es nach einer
telefonischen Auskunft im November 2020 nur rund 20.000 Menschen,
die das Referendum unterschrieben haben, was es jetzt, wo es
Konkurrenz gibt, wohl nicht mehr gibt. Aus PR-Sicht machen sie alles
falsch, was man falsch machen kann und schrecken die Leute eher ab,
als dass sie Befürworter gewinnen. Da wir mittlerweile wissen, dass
Politiker ihre Fehler nicht aus Unfähigkeit, sondern aus bewussten
Kalkül machen, können wir das natürlich auch bei solchen
Initiativen nichts ausschließen.
Mich
macht bei dieser Variante einiges misstrauisch: Es beginnt mit dem
Impressum und endet damit, dass jede Kritik im Keim erstickt wird mit
Worten wie: „Du hast
die Idee der VV offenbar nicht verstanden.“
Aber es gibt ja Alternativen. Eine VV ist auf jeden Fall
vielversprechender als Wahlen, wo man die Hälfte der
Wahlberechtigten benötigt, um etwas ändern zu können. Prinz geht
ohnehin davon aus, dass das Ergebnis der Wahlen feststeht, bevor die
Wahl stattgefunden hat. Denn es ist schon befremdlich, dass sie um 18
Uhr ein Ergebnis wissen, das nur minimal vom Endergebnis differiert.
Sollte es Wahlen geben, wäre im Falle einer Briefwahl dem Wahlbetrug
Tür und Scheunentor geöffnet.
Genau deswegen sollten wir nicht nur die aufklären, die immer noch
glauben, es ginge bei Corona um Gesundheit, sondern auch innerhalb
des Widerstandes auf diese effektive Möglichkeit hinweisen und
unseren Mitstreitern erklären, dass eine Nationalversammlung nichts
mit Reichsbürgertum zu tun hat. Dafür
solltet ihr Folgendes wissen:
In
Deutschland gibt es derzeit zwei verfassunggebende Versammlungen
(1848 gab es sogar
drei Entwürfe für die
Frankfurter
Nationalversammlung)
und zweitens ist unser heiß geliebtes Grundgesetz
zumindest an einigen Stellen das Papier nicht mehr wert, auf dem es
einstmals geschrieben wurde. Schon in der Originalverfassung
von 1949
sehen wir dass die so genannte Ewigkeitsklausel in Artikel 79 nicht
Artikel 1 BIS
20 meint, sondern nur 1 UND
20. Die Grundrechtseinschränkungen in diesen Artikeln konnten schon
in dieser Ursprungsfassung durch Gesetze eingeschränkt werden und
genau das ist ja mit dem Infektionsschutzgesetz am 18.11.20 und
21.4.21 auch passiert. Deswegen können uns auch die (Verfassungs-)
Gerichte nicht helfen, denn es ist tatsächlich verfassungsgemäß,
diese Rechte per Gesetz einzuschränken. Sich die Welt machen, wie
sie uns gefällt, können nicht nur wir, sondern auch die Regierung.
Im Sinne von Was-nicht-passt-wird-passend-gemacht wurde aus Artikel
23
mal fluggs der Geltungsbereich mit EU-Gefasel herausoperiert, womit
unser Land eigentlich frei ist. Wir müssen es uns nur nehmen.
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| Beide Bücher können zu dem Preis bestellt werden |
Schließlich ist da
ja auch noch Artikel
146,
wonach das Grundgesetz
so lange gültig sein soll, bis sich das Volk eine eigene Verfassung
gibt, und zwar per Nationalver-sammlung: siehe oben. Genau so sollte
es eigentlich seit der französischen Revolution sein: Nach dem
Pouvoir constituant (auf
deutsch: konstituierende Macht) darf sich ein Volk jederzeit eine
neue Verfassung geben. In dem Moment, wo eine verfassunggebende
Versammlung ins Leben gerufen wird, steht diese über den gewählten
Vertretern (gemäß Völkerrecht
und Naturrecht).
Somit setzt eine verfassunggebende Versammlung die Regierung ab
Ausrufung in der Tat ab und ist faktisch eine Übergangsregierung.
Entscheidend in der Coronakrise ist somit, dass eine solche
Nationalversammlung berechtigt ist, die Corona-Maßnahmen zu beenden,
weil nun die Bundesregierung nur noch kommissarisch agieren darf.
Faktisch durchsetzen kann man dies allerdings nur, wenn viele Leute
der Versammlung beitreten. Bereits ab einer Millionen Befürwortern
kann erheblicher Druck auf die jetzt nur noch geschäftsführende
Regierung ausgeübt werden. Es gibt kein Risiko: Die Unterschrift
erklärt nur den 'Beitritt' - keineswegs die Zustimmung zum
jeweiligen Verfassungsentwurf: Man spricht sich für eine (virtuelle)
Zusammenkunft des Volkes aus.
Auch wenn es bereits
zwei VV in Deutschland gibt, wäre es zulässig, eine Dritte ins
Leben zu rufen, um in der Paulskirchen-Tradition zu bleiben. Kaum
hatte ich das niedergeschrieben, bekam ich eine Mail, dass Nummer 3
im Kommen sei: unsere-verfassung.de.
Das ist allerdings keine
verfassunggebende Versammlung, sondern die Forderung, das Grundgesetz
zur Verfassung zu erheben, was hieße, dass die obigen Probleme mit
der Ewigkeitsklausel, dem Geltungsbereich, den diversen Grundrechten,
die über ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden dürfen, und
weiteren, dann endgültig rechtens sind. De facto würde mit diesem
Schritt das derzeitige Regierungshandeln sogar legitimiert, so dass
ich persönlich dort auf keinen Fall unterschreibe. Es ist somit
denkbar, dass eine dritte VV aus den Reihen der Querdenker-Bewegung
entsteht, denn gerade hier wurde die Umsetzung des Artikel
146 Grundgesetz
bei zahlreichen Demonstrationen gefordert (z.B.
bei der Demo Berlin am 29.8.20 / der Demo Leipzig am 6.11.20 und von
Anselm Lenz vom Demokratischen Widerstand).
Ein Fordern ist aber der falsche Weg, denn dafür ist nicht
die Bundesregierung zuständig und auch nicht berechtigt: Nur das
Volk darf sie ausrufen. Warum also nicht die beiden bestehenden VVs
und das Grundgesetz als Diskussionsgrundlage nehmen, um das Beste
herauszupicken? Allerdings kommen wir auch nicht zu Potte, wenn jetzt
jeder eine eigene Initiative ins Leben ruft, denn auf lange Sicht
kann es wirklich nur Eine geben. Kurz vor Drucklegung bin ich über
ein Youtube-Video
gestolpert, wo jemand, der sich derzeit im Ausland aufhält, aber
symbolträchtig am 17. Juni zurückkommen und uns, die wir
hiergeblieben sind, in Friss-oder-Stirb-Manier eine Verfassung
vorlegen will, wo wir Ja-oder-Nein sagen dürfen. Doch SO funktioniert
Basisdemokratie nicht, denn wir wollen unsere Verfassung gemeinsam auf die Beine stellen und sammeln daher Ideen. However: Am
Ende wird entweder die Bewegung mit den meisten Unterschriften das
Rennen machen oder alle vereinigen sich dann wieder zu einer. Alles
ist möglich - gerade bei einer VV, die in der Ausgestaltung völlig
offen ist.
Unter
www.verfassunggebende-versammlung.com
wurde bereits ein Bundesstaat
Deutschland
gegründet. Diese VV ist fast ängstlich bemüht, nicht die
Rechtsnachfolge der BRD anzutreten, sondern einen Zeitpunkt zu
wählen, der vor
den beiden Weltkriegen liegt. Dies u.a. weil
fälschlich befürchtet wird, dass uns ansonsten ein Friedensvertrag
teuer zu stehen käme, weil es in den 50er Jahren hieß, dass wir
unsere Kriegsschulden zahlen müssten, sobald ein Friedensvertrag in
Kraft tritt. Diese Kriegsschulden sind allerdings seit der
Wiedervereinigung erloschen.
Da die VV auch entsprechende Gebietsansprüche stellt, gefährdet sie
von vorneherein internationale Beziehungen. Zudem gelingt es ihnen
noch nicht einmal in der Gründungsphase demokratisch zu sein. Sie
können das zwar begründen, denn man kann nicht jeden Tag das
Konzept für eine Übergangsregierung über den Haufen werfen, aber
die Geschichte zeigt, dass es dann nie demokratisch wird. Wenn die
Leute erleben, dass es in der Gründungsphase bereits Hierarchien
gibt, bei denen Kritik nicht erwünscht zu sein scheint,
unterschreiben sie das Referendum gar nicht erst. Aber aus heiterem
Himmel heißt es, dass es gar keines Referendums bedarf.
Seit April 2021 ist dort zu lesen, dass wir Deutschen mit der
Ausrufung dem Verfassungsvolk automatisch angehören, also der VV
weder beitreten noch unseren Austritt erklären können. Das kommt
einem Putsch gleich, weswegen ich die Initiative nicht mehr
unterstützte, denn eine Diktatur haben wir ja schon. Mir missfällt
auch, dass diese Initiative sehr aggressiv gegen andere vorgeht: Mal
geht es gegen die Grundrechte-Demonstranten und dann gegen die
Konkurrenz, die ja angeblich nicht berechtigt wäre, eine Alternative
anzubieten, was ich für Desinformation halte.
Die
VV von www.gemeinwohllobby.de
ist hingegen eine
Initiative, die schon in der Gründungsphase basisdemokratisch ist.
Hier kann man seinen Beitritt erklären, was ich begrüße, denn das
Volk muss auch das Recht haben, keine VV zu wollen und alles so zu
belassen wie es derzeit ist. Im Entwurf von Gemeinwohllobby gibt es
auch Passagen, die das Arbeitsrecht betreffen, denn die fehlenden
Arbeitsrechte
sind eine Blindstelle im Grundgesetz.
Dieser Entwurf ist und bleibt dennoch nur ein Diskussionspapier, dem
man mit seinem Beitritt keineswegs zugestimmt hat, denn das ist ja
die Idee der VV: Das
Volk entscheidet.
Im
ersten Schritt könnten wir uns also darauf einigen, dass die
Corona-Maßnahmen solange ausgesetzt werden, bis eine neue Verfassung
verabschiedet wurde (oder auch nicht: Das geht nur mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit). Außerdem wird unser Widerstand auf diese Art
und Weise zählbar und Polizei und Medien können aus Millionen
Teilnehmern nicht mehr nur 17.000 machen. Demonstrationen sind
richtig und wichtig, vor allem, um zu zeigen, wie viele wir sind.
Doch offenbar haben die skrupellosen Personen diese bei ihren Plänen
bereits eingeplant und es gelingt uns als Minderheit darzustellen,
die wir schon lange nicht mehr sind. Die meisten Deutschen sind
mittlerweile gegen diese sinnlosen Maßnahmen. Wenn wir uns alle bei
Gemeinwohllobby.de eintragen, die die basisdemokratischste aller
Varianten ist und wirklich derzeit nur Ideen sammelt, dann ist das
Corona-Regime beendet.
Es gelingt natürlich
auch bei einer guten Idee das Haar in der Suppe zu finden, denn beim
Wort Gemeinwohl mahnt mancher, dass es auch missbraucht werden kann,
wenn das Gemeinwohl über das Recht des Einzelnen gestellt wird.
Genau das passiere in der Coronapolitik und führe am Ende zur
Entrechtung aller im Namen einer imaginären
Gefahr.
Andere befürchten, dass es sich auch bei der Initiative zu einer VV
um eine kontrollierte Opposition
handeln
könnte,
insbesondere da in diesem Fall sehr wohl die Rechtsnachfolge der BRD
angetreten wird und man seine Anmeldung, die elektronisch bestätigt
wird, per PDF auch an den Bundestagspräsidenten Schäuble schickt.
Aber der hat unsere Daten ja bereits über die Personalausweise und
der Bundestag hat ja sogar schon höflich (wenn auch etwas
wahrheitswidrig) geantwortet.
Viele glauben auch fälschlich, dass eine VV eine Petition - eine
Bittschrift - wäre, wo es nur darum ginge, Daten der Unterzeichner
abzugreifen. Ohne Daten geht es natürlich wirklich nicht, denn wie
soll man sonst rechts-sicher feststellen, wer dafür und wer dagegen
ist?
Hand
aufs Herz: Was haben wir in dieser Situation zu verlieren?
Eine
derart umfassende Einschränkung der Freiheitsrechte hat es in der
Historie noch nie gegeben. Uns droht eine potentiell tödliche
Zwangsimpfung und da wir nicht nur durch die Bücher von Daniel Prinz
u.a. wissen, dass gewisse Eliten planen, die Bevölkerung
zu dezimieren und die Überlebenden in einem Great Reset mit Mitteln
des Transhumanismus
zu versklaven, stellt sich in der Tat die Frage, was das kleinere
Übel ist. Entscheiden kann das natürlich nur jeder für sich
selbst. Falls man sich aber für eine Variante, beide (bzw. auch für
die Umwandlung des GG in eine Verfassung) oder die Ausrufung einer
dritten Variante entscheidet, dann muss man etwas dafür tun und
Vorschläge einreichen. Das ist bei gemeinwohllobby.de
deutlich einfacher als bei der ersten Variante. Der Entwurf
von Gemeinwohllobby
ist vielleicht etwas zu weit weg vom Grundgesetz, insbesondere, weil
die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes nicht mehr auftauchen. Es
wird hier nur allgemein auf die Menschenrechte verwiesen, um die
Verfassung schlank zu halten, wie mir die Gründerin am Telefon
erklärte. Aber sie wies darauf hin, dass wir Ergänzung-en
vorschlagen können. Das ist ja der Sinn der Sache: das
Volk entscheidet.
Deswegen werde ich genau diese ersten 20 Artikel des Grundgesetzes in
die entsprechenden Felder einfügen, aber selbstverständlich ohne
den Passus: „Kann
durch Gesetz eingeschränkt werden“.
Wenn das viele machen, dann entscheidet die Mehrheit. Ihr könnt
gerne meine Ergänzungsvorschläge als Textbausteine übernehmen -
komplett in Teilen oder umformuliert – zu finden auf:
steiner-horsemanship.blogspot.com/2021/02/
Und
keine Angst, wir fallen nicht ins Chaos: Gesetzbücher, Behörden,
Polizei etc. bleiben bis auf Weiteres erhalten. Es ist natürlich
nicht völlig auszuschließen, dass die derzeitige Regierung das
Völkerrecht trotzdem versucht zu ignorieren, aber je mehr wir sind,
desto schwerer wird das, denn auch eine Diktatur braucht die
Unterstützung der Bevölkerung.
Über
den aktuellen Stand berichte ich auf 12oaks-ranch.de/blog/
und in der VV-Playlist im Youtube-Kanal „Nicola Steiner
Westernreiten“.
Medien-Berichte
über Gemeinwohllobby.de gibt es in der Fußnote 8 unterhalb.