Montag, 9. Februar 2026

Verrat: Täter werden hofiert - Opfer geächtet

 Es folgt eine Leseprobe aus dem 4. Teil der Patrioten-Buchreihe (auch als E-Book):

Druckversion zum Einführunspreis von
10 Euro bei nicola-steiner@t-online.de

Vorausgegangen ist eine Rufmordkampagne, auf die der Patriot aufgesprungen ist, im Versuch, mich zu unterwerfen. Damit brachte er einen Stein ins Rollen, bei dem Mobbing-Opfern ein Strick daraus gedreht wird, wenn sie eine Verleumdung richtig stellen, oder man ihnen Hausverbot erteilt - wenn das nicht klappt, greift der Gegner zu noch hinterlistigeren Mitteln:

"Am Morgen schickte ich Falco den Entwurf bis hierhin. Danach sah ich, dass Paul die Treffgruppe in 'Ungeimpfte' umbenannt hatte. Das wertete ich so, dass kein neuer Treffpunkt gefunden wurde. Auf die dann folgenden Worte des Hahn: „Aus gegebenem Anlass werde ich die Gruppe in den nächsten Tagen schließen“, fragte ich: „Was ist denn der Anlass?“, und erhielt keine Antwort. Aber jemand schrieb: „Schließt sich eine Türe, öffnet sich eine neue!“ 

Ich hörte die Flöhe husten: Versuchten sie einen Treff zu organisieren, ohne dass ich es mitkriege? Denn es wäre ja möglich, dass die zahlreichen V-Leute des Verfassungsschutzes bzw. deren inoffizielle Mitarbeiter Paul genauso bearbeitet haben wie damals den Hahn und den Wirt von der Taverne: „Wenn Nicola kommt, dann kommen wir nicht mehr.“ Mit diesem Wunsch der meisten Leute, es jedem recht zu machen, öffnen die Organisatoren dem Unrecht Tür und Tor. Doch beim Rufmord an mir wurde nun sogar zugelassen, dass statt der Täterin das Opfer bestraft wurde.

Das müsste zumindest dann ein No-Go sein, wenn man sich so etwas wie einen Rechtsstaat für die Zukunft wünscht. Niemand kam auf die Idee, sich zusammenzusetzen, um die Probleme aus der Welt zu schaffen. Und falls doch, verhinderten es die V-Leute mit ihrer vorgespielten Empörung, die an Antifanten und andere links-grün-woke Konsorten erinnert.


Witzig war ja, dass Hilmar zu Rosenkriegzeiten vorschlug, ein Thing
Keine Geschichte über Liebeskummer,
sondern die Geschichte eines Verrats
 zu veranstalten, wo ich mutmaßte, dass drei Füchse darüber bestimmen, ob das einzige Schaf der Gruppe (ich) gefressen wird oder nicht. Mir war damals gar nicht klar, dass er damit ein Stichwort zu den Germanen gab. Da das Timing aber atemberaubend war, nahm ich an, dass es wieder ein typischer Fall von Das-Buch-schreibt-sich war.

Es trieb mich, darüber zu berichten, wobei ich nicht wusste, ob es das Buch war oder ein Anfall von Journalismus. Denn es ist von öffentlichem Interesse, wenn es einen Treff nicht mehr gibt, zu dem früher in Hochzeiten weit mehr als 50 Leute erschienen.

Vor allem fragte sich ein jeder, warum Paul erst eine Umfrage in der Treffgruppe startet und dann seine eigene Idee ohne jegliche Erklärung begrub.

Immerhin fragte ja auch jemand, was denn mit dem Treff ist und erhielt eine sehr ausweichende Antwort vom Hahn. Also erzählte ich das Ganze in meinem Telegram-Kanal und postete darunter über ein Dutzend Bildchen, die alle den Tenor hatten, dass um des lieben Frieden Willens jedes Unrecht geduldet wird, damit es nur ja keine schlechte Energie gibt. Daraufhin verließ Paul wortlos meinen Kanal, und sperrte mich auf Telegram. Sich einfach mal zu melden und das Problem anzusprechen, wäre ja auch zu einfach gewesen.

WOCHEN SPÄTER: Die Treffgruppe war immer noch nicht gelöscht: Jemand wunderte sich, dass alle Beiträge nach 3 Tagen gelöscht werden, und fragte Paul: 'Warum hast du das gemacht?' Stunden später schreibt Paul: „Die Gruppe gehört dem Hahn und sollte eigentlich schon längst gelöscht sein. Dafür gibt es Gründe, die ich hier nicht nennen möchte / kann.“ Ein paar Tage später stellte ein Admin (der Hahn?) das Löschen zurück auf eine Woche. 

Während meines Studiums war Transparenz noch ein hohes Gut. So konnte man nur spekulieren, ob der Hahn und Paul den Mut nicht hatten, zu sagen, dass man die Gruppe löscht, weil es vor V-Leuten nur so wimmelte oder weil sie mit Falcos und meinem Streit nicht umgehen konnten. Aber ich vermisste Falco schrecklich; dass Monopoly mich kontaktierte, ließ mich glauben, dass es umgekehrt genauso war.

Lustige Leseprobe: Turbulente Wald-Rallye
Außerdem spürte ich eine fast unerträgliche Schwere, die von Falco zu mir schwappte, seit ich entschieden hatte, dass ich ihm keine weiteren E-Mails mehr schicken wollte. Denn das Kinderleid-Buch ging jetzt in Druck, war also fertig.

Spürte Falco meine Gedanken? Oder war es die Scham, dass er nicht nur seiner Ex-Freundin, sondern auch mir etwas Schlimmes angetan hat?

Eines Nachts Mitte Januar wurde ich wach, weil mir wieder ein großer Schwall Magensäure hoch gekommen ist. Außerdem schmerzten meine Kiefer so sehr, dass ich dachte, jetzt platzen meine Kronen ab. Ich wanderte fast eine Stunde lang zwischen Wohnzimmer und Küche hin und her. Mein Border Collie verfolgte mich auf Schritt und Tritt. Gael war sehr besorgt, weil das hatten wir beide noch nicht in diesem Ausmaß erlebt. Ich fragte mich, woher das kam. Dann fiel mir ein, dass ich in einer Sprachnachricht auf Telegram eine Passage aus Eva Hermans Buch „Das Eva-Prinzip“ erwähnt hatte. Auf S. 231f ihres Buches kritisiert Herman zu Recht, dass Alice Schwarzer Macht über die Männer wünscht:

Das hieß letztlich: Lasst uns die Männer kleinmachen! Doch die Männer weigern sich, wie Haustiere dressiert zu werden. Sie ziehen es vor, als einsame Wölfe durch die Gegend zu ziehen, statt ein Dasein als angepasster Schoßhund zu fristen. Dies ist natürlich auch das Terrain all jener Männer, die – man darf es nicht verschweigen – nach wie vor Frauen ausnutzen, belügen, betrügen und emotional ausbeuten. Ja, es gibt sie, und es hat sie auch schon früher gegeben, diese finsteren Charaktere, die Frauen schlecht behandeln, sie schlagen, sie ihrer Freiheit berauben. Doch um sie geht es hier nicht. Sie sind nicht Teil des Problems, das die diffusen Männerbilder heute hervorbringt, die Rollenunsicherheiten, die Männer zögern lassen, sich langfristig zu binden und Vater zu werden.“

Diese Passage hatte ich in der Sprachnachricht zusammengefasst, und ich fragte mein Höheres Selbst, ob Falco den Podcast gehört hat. Das bejahte.

Könnte das der Auslöser dafür gewesen sein, dass ich in höchster Anspannung meine Zähne zusammenbiss, weil ich seine nächtlichen Spannungszustände telepathisch auffing? Dabei hatte ich ihn im Podcast sogar verteidigt und gefragt, was wir denn mit all den Narzissten und Psychopathen in unserer Gesellschaft machen sollen? Erschießen? 

Es sind nicht die Rollenunsicherheiten, die Männer zögern lassen, sich zu binden. Es sind die Traumata, die Seelenwunden. Daher versuchte ich telepathisch eine Verbindung zu Falco aufzubauen, sagte ihm, dass es nicht seine Schuld war, dass Jungen von klein an traumatisiert werden – und was das betrifft, muss man Eva Herman ja dankbar sein, dass sie darauf hinweist, dass der frühe Besuch von Kindergärten Trennungstraumata hervorruft, was mein jugendlicher Klient Leif bestätigte. Der ist im Kindergarten ja immer wieder verprügelt worden. In der Grundschule ist ihm mit einem Seil die Luft abgeschnürt worden. Niemand hat ihm geholfen oder geglaubt. Jetzt ist er drogensüchtig.

Die Mutter von Eva Hermann beginn wegen
dem Rufmord an ihrer Tochter Selbstmord
Deswegen war ich wütend auf Eva Herman, dass sie so wenig Verständnis für Menschen wie Falco aufbrachte, dem auch einmal die Luft abgedrückt wurde. Gewalt verursacht Gewalt, solange Traumata nicht aufgelöst sind. Jetzt steht Falco schwere seelische Nöte durch, weil ihm etwas passiert ist, was er sich nicht verzeihen kann. 
      Auch in ihrem anderen Buch „Blutgericht Europa“ hatte Herman geschrieben, dass die Leute einfach zu faul und zu feige wären, um sich mit der politischen Realität auseinanderzusetzen.

Selbiges schreibt auch Michael Morris in Endgame, der ebenfalls sehr viel über Autisten und Narzissten schreibt, aber den Zusammenhang von Frühtraumatisierung und Gewalt an Frauen und Kindern nicht auf die Kette bekommt. Diese Täter können sich dem Grauen der Realität einfach nicht stellen, solange sie derart traumatisiert sind. Es ist eine Krankheit, keine böse Absicht. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes gestört und werden für das, was man ihnen als kleine Jungen (oder Mädchen) angetan hat, als Erwachsene stigmatisiert, und das sogar von Autoren, die über diese Frühtraumatisierungen aufklären wollen. Die gehen aber nicht durch Zauberhand weg, nur weil man erwachsen wird.

All das erzählte ich Falco in meinen Gedanken, und ich hatte das Gefühl, dass er jedes Wort hörte. Es schien, dass es ihn beruhigte, und so beruhigte es auch mich.

Ich schlief wieder ein und träumte von Falco bzw. von ihm und seinem Bruder, den er ja gar nicht hatte. Aber der 'Bruder' lag draußen vor dem Haus auf dem Asphalt. Im Traum hörte ich eine Stimme, die sagte, dass ich dem Bruder helfen soll, damit ich Falco zurückgewinne. Das passt ja, denn man spricht bei Borderline und Co ja davon, dass Persönlichkeitsanteile abgespalten werden, die dann ein Eigenleben führen. So ist es ja auch zu erklären, dass Falco auf der einen Seite meine Bücher Korrektur las und auf der anderen Seite herging und sie bei Jens als meine Verarbeitung von Liebeskummer diffamierte.

Die Handlung dieser Leseprobe ist fiktiv, aber von realen Ereignissen inspiriert. Weitere derartige Don't-mess-with-Nicola-Steiner-Geschichten gibt es im 1. Teil "Gedankensex mit einem Patrioten", und auch im 5. Teil, der, wenn überhaupt, 2027 erscheint - wo das 1883-Zitat vorab lautet:

"Wir sind schon im Himmel und in der Hölle, Sie existieren nebeneinander, und Gott ist das Land."

Weitere Leseproben:

Silvesternacht erfordert Bügeleisen zum Lachfalten glätten

Mordanschlag am Heiligen Abend: Mit Nachtisch gedroht

Wildes Mädchen: Schüttel' Dein Haar für mich

+  SEHR  LANGE  GEDANKENSEX-LESEPROBE (#1) BEI  GOOGLE BOOKS

+ ROSENKRIEG MIT EINEM PATRIOTEN (#2) BEI GOOGLE BOOKS

Auch als E-Book: #3 (Kinderleid mit einem Patrioten) und #4 (Engelsflammen mit einem Patriotenund als Sprachnachrichten in meinem Telegram-Kanal: 

Sex bei den Kelten und ein Klosterfrosch

Falco steuert einen F-Drop zum Thema Viren bei

Etwas Amüsantes und ein Rätsel dazu, wie die Botschaften des Buches versteckt wurden

und als Hörbuch in dieser PLAYLIST. Es geht in dem Buch auch um Heilung, weil der Grund dafür, dass sich die Menschen bis zur Selbstaufgabe anpassen, egal, was man ihnen antut, könnte (laut Hans-Joachim Maaz) sein, dass ein Großteil der Bevölkerung schwer traumatisiert ist - mehr Infos zum Thema Selbstheilung und Seelenreisen auf:

www.12oaks-ranch.de/coaching/


Donnerstag, 2. Oktober 2025

Hausverbot, Praktikum im Biertrinken und ein 3-D-Schach-Duell am Turm

Im Blogbeitrag kombiniere ich Leseproben aus dem 2. und dem 3. Teil meiner Patrioten-Trilogie. Dies weil die (untere) amüsante Passage im Kinderleid-Buch ein Vorspiel im 2. Teil der Trilogie, hatte. Die Vorgeschichte ist, dass der erste Teil der Trilogie massiv von vermeintlichen Verfassungsschutzleuten angegriffen wurde, die erstens unterstellten, der Holocaust würde geleugnet und zweitens behaupteten, ich hätte die Buchfiguren nicht um Erlaubnis gefragt, ihre Person zur Buchfigur zu machen. Dabei hat jeder seine eigene Buchpassage zur Genehmigung vorgelegt bekommen, obwohl ich das von Gesetzes wegen gar nicht muss - ausführliche Stellungnahme HIER. Aber ich habe mich weder einschüchtern lassen noch wurde ich hysterisch - ich habe kurzerhand ein Spiel daraus gemacht und mich köstlich amüsiert:

"Einer von den vielen Menschen, die mir sagten, wie kompliziert und anstrengend das mit Falco und mir sei, war Klaus, dessen Praktikum wir einvernehmlich nach der Hälfte der Zeit auflösten. Einer der Gründe war, dass er es zu anstrengend fand, dass ich kein anderes Thema hatte als Falco, Berta oder Dr. Lisa, die die Demos in der Landeshauptstadt kurz und klein gespalten hat. Wenn Klaus jedes Mal einen Schnaps bekommen würde, wenn ich einen dieser drei Namen sagte, wäre er sturzbetrunken.

Mein Eindruck war ja, dass das auch ohne meine Namensaufzählungen ganz gut klappte, weil er entweder mit mir oder ohne mich die Nächte durchsoff und dann morgens um 9 Uhr nicht aus dem Bett zu kriegen war. Während er nicht aufstand, bediente ich meinen Praktikanten mit Kaffee und Toast und ärgerte mich schwarz, aber sagte nichts. Irgendwann setzte er sich an den mehr oder weniger gedeckten Frühstückstisch, erzählte von Gott und der Welt und gab sich genervt, wenn ich auch einmal etwas erzählen wollte, weil er meine Wortbeiträge nicht nach qualitativen Gesichtspunkten, sondern nach quantitativen Namensaufzählungen beurteilte. Aber er war bereit, mit mir zusammen zum Treff zu gehen: Wer war das schon in diesen Zeiten? (...)

Für € 20,- Bestellung per Mail: nicola-steiner@t-online.de
Wenigstens des Praktikanten Busenfreund, der Hahn-im-Korb nahm sich die Zeit, diese Berta-Problematik fast eine Stunde lang am Telefon mit mir zu erörtern. Gerade der musste ja selbst eine Menge einstecken, weil er beim Tribunal das Wort für mich ergriffen und ja auch an drei Wochenenden nacheinander den Treff ins Forum verlegt hatte. Hätte er das nicht getan, wäre Udo ja gar nicht so über den Hahn hergefallen. Danach war aber keine Rede mehr davon, den Treff zu verlegen. Er wollte erst einmal mit Berta reden, was eigentlich an dem Tag geschehen sollte, als ich mit Klaus dort auflief. Der Hahn berichtete, dass Berta so spät gewesen sei, dass keine Zeit für ein Vier-Augen-Gespräch übrig blieb. Sie hatte aber eine halbe Stunde später sehr wohl Zeit dafür, sich fast zehn Minuten vor mich hinzustellen und mir den Marsch zu blasen für Taten, die ich nicht begangen habe. Davor hatte sie mich gebeten zu gehen, was ich verweigerte. Nachdem ich ihr aber partout nicht antwortete – Klaus lobte im Nachhinein, dass sie mich zu einer Szene hat provozieren wollen – ging sie zum Hahn, sagte ihm, er sei Veranstalter, und er solle das jetzt mit mir regeln. Also nahm er mich zur Seite, fragte, ob ich bereit sei zu gehen. Ich antwortete mit „Nein.“ Somit flitzte der Hahn nun zu Berta, um sie damit zu konfrontieren, dass ich weder eine Straftat begangen noch Gäste belästigt hätte, so dass ein Hausverbot rechtswidrig wäre. Obwohl Berta diejenige war, die gegen mich die Straftat derVerleumdung begangen hat, beschwerte sie sich beim Hahn, dass ich nicht nur einmal, sondern gleich drei mal gewagt hatte, ihre üble Nachrede richtig zu stellen, weswegen der Hahn nun wieder zu mir sauste, um mir mitzuteilen, er habe neue Infos. Ich erklärte ihm, dass ich im Falle, dass über mich unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet werden, diese beliebig oft richtig stellen dürfe, was den Hahn-im-Korb veranlasste, wieder zu Berta zu flitzen, um ihr auch das weiterzugeben.

ANDERTHALB JAHRE SPÄTER IM 3. TEIL DER PATRIOTEN-TRILOGIE: 

Freitag, 19. Juli 2024

Klageschrift: Der Patriot zeigt weder Reue noch Gesprächsbereitschaft

Leider gab es geschäftsschädigende Verleumdung durch meinem Co-Autor, so dass ich mich gezwungen sehe, meinen Unterlassungsanspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Einzelheiten gibt es in diesem Video und im Video ganz unten. Zwischen die Videos habe ich den Wortlaut der Klageschrift gesetzt:

K L A G E

von Nicola Steiner, Brunnenweg 15, 51789 Lindlar                                       Klägerin –

gegen  – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –                 Beklagter –

wegen übler Nachrede / Verleumdung nach § 186 / § 187 StGB und Beleidigung § 185 StGB.

Es wird b e a n t r a g t,

1. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, dass er keine Einwilligung zur Veröffentlichung von Informationen über ihn – inklusive Belanglosigkeiten – für den zweiten Teil der Patrioten-Trilogie der Klägerin gegeben hätte, wie behauptet am 26.5.2024 (Screenshots: Anlage 1).

2. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, die Klägerin hätte ihn gestalkt, wie behauptet am 27.5.2024 (Screenshots in der Anlage 1).

B e g r ü n d u n g:

Die Parteien haben als Autorenpaar gemeinsam den ersten Teil einer Trilogie realisiert. Der Beklagte hat sich mit Textbeiträgen am autobiografischen Roman „Gedankensex mit einem Patrioten“ beteiligt. Nach Fertigstellung haben sich die Parteien mündlich darauf verständigt, entweder die Trilogie in einem zweiten Teil fortzusetzen oder gemeinsam ein Täterbuch zu realisieren. Zwischen den Parteien kam es in der Folgezeit zu einem Zwist, der letztlich Inhalt des zweiten Teils der Trilogie wurde. Nach der Wiederannäherung hat der Beklagte per E-Mail seine Bereitschaft erklärt, auch am zweiten Trilogie-Teil mitzuwirken. Bei einem persönlichen Gespräch verlangte er dann von der Klägerin, dass er im zweiten Teil nicht mehr als Buchfigur Falco geführt wird. Die Klägerin erklärte ihm, dass es literarisch nicht möglich ist, in einer Trilogie die männliche Hauptfigur einfach auszutauschen, weil eine Trilogie EIN Buch in drei Teilen ist. Da bislang nur 50 Exemplare des ersten Teils verkauft worden waren, bot sie dem Beklagten an, dass er einheitlich in beiden Teilen einen neuen Alias bekommt. Das lehnte der Beklagte ab.

Für 20 Euro zzgl. Porto bestellen per Mail
an
nicola-steiner@t-online.de
Auf weitere Gesprächsangebote der Klägerin, die Realisierung der Bücher betreffend, reagierte der Beklagte nicht. In ihrer E-Mail vom 7.11.2023 legte die Klägerin dem Beklagten somit dar, dass es bei den Büchern um Gesellschaftskritik ginge - also um mehr als die Mann-Frau-Beziehung zwischen der Klägerin und dem Beklagten. Die Patriotenbücher sollen die Menschen inspirieren, andere Wege der Konfliktbewältigung zu gehen und den Menschen auch Heilung bringen, erklärte sie ihm. Außerdem sollten die Bücher darlegen, dass Täter wie der Beklagte deswegen zu Tätern würden, weil sie in der Kindheit Opfer waren. Durch die Verweigerung jeglicher Gespräche würde der Beklagte die Bücher blockieren, da die Klägerin nicht über seinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen wolle. Darauf gab der Beklagte nun doch seine Einwilligung mit der Mail vom 9.11.2023 (Anlage 1) für den zweiten Teil der Trilogie.

Der Beklagte schrieb darin wörtlich: „Schreib deine Bücher oder auch nicht. Ich möchte mich nicht damit beschäftigen, aber auch nicht im Weg stehen. Ich werde auch die 200 Seiten (oder noch mehr) Seiten nicht lesen. Ich kann nur meine Bitte wiederholen, dass wenn du Dinge, die ich dir im Vertrauen erzählt habe, in die Bücher mit 'reinnehmen willst, dann nur in der Form, dass keine Rückschlüsse auf mich möglich sind.“

Da die Klägerin es so empfand, dass der Beklagte ihr jegliche Verantwortung zuschob und es ihr nicht möglich war, darüber zu entscheiden, was er als im Vertrauen erzählt wertete und was nicht, schrieb sie ihm, dass er das selbst entscheiden müsse. Da er ihr nicht antwortete, schlug sie ihm vor, es so zu handhaben, dass sie Dinge herausnimmt, die er im ersten Teil beanstandet hatte, aber die Sachverhalte im zweiten Teil lässt, die er auch im ersten Teil zur Veröffentlichung freigegeben hatte, beispielsweise, dass es eine Tat gibt, die er sich nicht verzeihen kann und dass er an einer sexuellen Blockade infolge dieser Tat leidet, ohne zu benennen, was genau seine Tat war. Dem widersprach der Beklagte nicht. Daraufhin löschte die Klägerin Ende des Jahres 2023 in mühevoller Kleinarbeit über 50 Din-A 4-Seiten aus dem Entwurf, der dem Beklagten vorlag und übersandte ihm die nun entschärfte Version mit nur noch 150 Din-A-4- bzw. 300 Buchseiten mit der Bitte diese zumindest zu überfliegen, um zu entscheiden, ob darüber hinaus noch weitere Inhalte gelöscht werden sollen. Auch hier widersprach der Beklagte nicht, was die Klägerin als konkludente Einwilligung wertete.

Die Tat des Patrioten: HIER - - - Inhalt & Leseproben
Trotzdem veröffentlichte die Klägerin den zweiten Teil der Trilogie NICHT, sondern ließ vorab nur zehn Exem-plare drucken, wovon sie die Hälfte überregional bzw. ins Ausland verkaufte und die andere Hälfte nutzte, damit weitere Menschen, die als Inspiration in dem fiktiven Roman dienten, ein Veto einlegen könnten, falls sie sich selbst wieder erkennen. Einige dieser Personen haben das Buch dann auch in diesen Druckversionen lektoriert, weil die Klägerin ihr Buch nicht als PDF weiterleiten wollte, um eine missbräuchliche Verbreitung zu unterbinden. Dem Beklagten wurde per E-Mail mitgeteilt, dass diese zehn Vorabdrucke zu Zwecken des Lektorats genutzt wurden. Auch auf diese E-Mail reagierte der Beklagte nicht. Die Klägerin hatte ihm mitgeteilt, dass sie das Buch erst dann veröffentlichen wird, wenn sie ein Feedback von ihm erhalten habe. Sie wartete bis Ende Mai auf sein Veto, das er niemals eingelegt hat. Ein einziges Mal schrieb er ihr: „Lass mich mit deinen Büchern in Ruhe.“ Das hielt sie nicht davon ab, ihm Entwürfe mit „Lies es oder lass es“ zu schicken, weil sie das nicht entscheiden wollte.

Am 26.5.2024 erfuhr sie, dass der Beklagte die Klägerin bei Dritten entwertete, indem er behauptete, die Klägerin würde Bücher schreiben, in denen sie ihren Liebeskummer verarbeite, weil sie das Konzept des Ausweinens bei der besten Freundin nicht kenne. Sie würde die Privatsphäre Dritter verletzten, obwohl sich die Klägerin ja mit der Zusendung der Entwürfe an den Beklagten und der Weitergabe der Vorabexemplare an andere Buchfiguren über die rechtlichen Vorgaben hinaus jede Mühe gegeben hat, dass sich niemand – auch nicht der Beklagte – als negativ dargestellt empfindet. Daraufhin schickte die Klägerin dem Beklagten am Abend des 27. Mai 2024 eine E-Mail, in der sie ihn aufforderte, er möge diese seine unwahre Behauptung richtig stellen, da diese geschäftsschädigend sei.

Diese E-Mail der Klägerin beantwortete der Beklagte nicht (dies wohl vor dem Hintergrund, weil die Klägerin am Tag vor Silvester auf Distanz zum Beklagten gegangen war, weil sie keine Liebesbeziehung mit einem Narzissten und notorischen Lügner führen wollte. NUR seine Lügen sind Inhalt des Rosenkrieg-Buches), sondern übte Rache, indem er die streitgegenständliche Äußerung aus Anlage 1 tätigte, in der er wahrheitswidrig behauptete, er habe GAR KEINE Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt und hätte vielmehr der Veröffentlichung von Informationen von ihm ausdrücklich widersprochen – sogar der Veröffentlichung von Belanglosigkeiten. Der Beklagte ließ es so aussehen, als habe die Klägerin ihn nicht darüber informiert, dass der zweite Teil der Trilogie irgendwann veröffentlicht wird, was sich aus seiner Formulierung ergibt, dass scheinbar (!) die Veröffentlichung eines weiteren Buches anstünde.

Inhalt & Leseproben von Teil 1
Als der Beklagte (zu Recht) darauf hingewiesen wurde, dass er dies mit der Klägerin persönlich klären sollte und nicht in einer öffentlichen Telegram-Gruppe, behauptete der Beklagte, , dass er das nicht könne. Er habe die Klägerin wegen Stalking auf Social Media gesperrt, womit er ihr eine Straftat unterstellte, die sie nie begangen hat. Offensichtlich hat er sich auf diesem Weg für die Zurückweisung in der Liebesbeziehung gerächt, sowie er sich auch bei seiner vorigen Freundin gerächt hat, als diese seinen Heiratsantrag abgelehnt hat. Nur am Rande sei erwähnt, dass Dritte der Klägerin erzählt haben, dass er diese Frau tagelang eingesperrt eingesperrt haben soll. Die diesbezüglichen Passagen hat die Klägerin auf Wunsch des Beklagten ebenfalls aus dem Entwurf gestrichen, weil der Beklagte diese Tat immer bestritten hatte, obwohl seine eigenen Äußerungen der Klägerin gegenüber nahelegten, dass der Beklagte die Frau wirklich eingesperrt hat, weil er ihr im Vertrauen gesagt hatte, dass er seit über zehn Jahren mit schlechtem Gewissen herumlaufe, weil er „etwas Schlimmes“ getan habe, wobei es ihm zufolge um „Taten und Unterlassungen“ ging. Aber auch das hat die Klägerin ja aus dem Buch gelöscht. Es wurde niemals veröffentlicht, obwohl das Buch ja ursprünglich (gemeinsam) als Täterbuch geplant worden war.

Die Klägerin war sogar bereit, dem Beklagten alles zu verzeihen, was er in der Vergangenheit getan hat (auch körperliche Gewalt), insofern der Beklagte bereit sei, mithilfe einer EMDR-Therapie dafür zu sorgen, dass ihm solche Affekttaten nie wieder passieren können. Genau das ist ja die Buchidee, dass Täter mit dieser von Francine Shapiro entwickelten Methode, ihre Kindheitstraumata überwinden können. Shapiro ist es nämlich in den USA sehr wohl gelungen, Männer, die ihre Frauen schlugen, zu heilen (sogar Männer, die Kinder sexuell missbrauchten). Aber der Beklagte war eben nicht dazu bereit, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, was ja der Grund für das persönliche Zerwürfnis zwischen den Parteien war. Aber die E-Mail, die die Klägerin dem Beklagten am Tag vor Silvester geschickt hat, ist ja gar nicht Gegenstand im zweiten Teil der Trilogie und somit auch nicht streitgegenständlich.

Streitgegenständlich sind lediglich die Aussagen des Beklagten, die Klägerin hätte ihn gestalkt und er hätte niemals eine Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt. Um sich außergerichtlich mit dem Beklagten zu einigen, hat die Klägerin ihn mit Schreiben vom 3.6.2024 abgemahnt (Anlage 3.1) und ihn aufgefordert, die Unterlassung zu erklären (Anlage 3.2) oder selbst einen Vorschlag zu machen, wie die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen ist. Der Beklagte hat weder die vorgefertigte Erklärung unterschrieben noch eine eigene Erklärung verfasst noch einen anderen Weg vorgeschlagen, wie der Ruf der Klägerin wiederhergestellt werden kann. Stattdessen hat er die Ansprüche der Klägerin mit Schreiben vom 20.6.2024 wegen angeblicher gravierender Formmängel abgelehnt, ohne darzulegen, worin genau er die Formmängel sieht (Anlage 2). Mit diesem seinem Schreiben hat der Beklagte nicht nur bestätigt, dass er die Abmahnung erhalten hat, sondern auch höchstselbst bewiesen, dass es eine höchst wahrscheinliche Wiederholungsgefahr gibt.

Als die Welt noch in Ordnung war in # 1
Perfiderweise drehte er es so, als hätte er nie etwas Anderes gesagt, als dass er nie die Einwilligung erteilt hätte, dass die Klägerin Dinge veröffentlichen darf, die er ihr im Vertrauen erzählt hatte. Das hat die Klägerin auch nie behauptet, aber durch diese seine Einlassung schiebt er der Klägerin erneut den Schwarzen Peter zu. Sein Schriftsatz beinhaltet also genau das Gaslighting (emotionale Gewalt), das am Ende dazu geführt hat, dass die Klägerin den Kontakt auf rein berufliche Belange (Buchentwürfe) reduziert hat: Der Beklagte windet sich durch die Verdrehungen der Tatsachen aus der Affäre und leugnet die üble Nachrede gegen die Klägerin genauso wie er das leugnet, was er seiner vorigen Freundin angetan hat. Der ungeheuerliche Stalking-Vorwurf wird in seiner Einlassung noch nicht einmal erwähnt. Der Klägerin bleibt also nichts anderes übrig, als die Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen auf dem Klageweg durchzusetzen, zumal der Beklagte in E-Mails Anfang Juni 2024 sogar behauptet hat, dass seine Sicht der Dinge (gar keine Einwilligung) eine zulässige Interpretation seiner Einwilligung vom 9.11.2024 sei. Er zeigt nicht die geringste Reue und scheint überhaupt kein Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Nichtsdestotrotz hat die Klägerin ihm in mehreren E-Mails vorgeschlagen, dass die Parteien versuchen, den Konflikt im persönlichen Gespräch aus dem Weg zu räumen und eine Komprossmisslösung zu finden. Sie hat ihm auch erneut dargelegt, dass diese seine verzerrte Wahrnehmung der Realität eine Folge seines Kindheitstraumas ist und hat ihm zum wiederholten Male Hilfestellung als Coach angeboten, um diese Affekthandlungen, die ihn immer wieder in Teufels Küche bringen und Frauen schwer traumatisieren, zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Da die Klägerin nicht nur Psychologie im Nebenfach studiert hat, sondern auch ausgebildete Redakteurin und Diplom-Medienwirtin ist, hat die Klägerin wasserdicht herausgefunden, dass sämtliche psychische Störungen wie PTBS, Borderline, Narzissmus, Psychopathie, ADHS, Autismus und Depressionen Traumafolgestörungen sind, wobei die Amygdala im limbischen System auf das Stammhirn schaltet und im (eingebildeten) Überlebenmodus den Cortex abschaltet, weil, wenn es ums nackte Überleben geht, keine Zeit zum Nachdenken ist und auch keine Zeit für Empathie (die ebenfalls im Cortex angesiedelt ist).

Teil 3 sollte eigentlich 2025 erscheinen

Das Problem bei Traumafolgestörungen ist, dass die Amygdala viel zu häufig in diesen grausamen Modus schaltet. EMDR vermag die verantwortlichen Trigger zu eliminieren / ins Langzeitgedächtnis zu befördern, wodurch solche Affekttaten nicht mehr geschehen. Zwar gibt es keine berufsrechtlichen Beschränkungen für EMDR, aber die Klägerin hat den Beklagten zudem darauf hingewiesen, dass diese Behandlungsmethode auch von den Krankenkassen bezahlt wird, wenn er ihre Hilfe nicht annehmen will. Aber auch dies lehnte er ab, was erneut ein Hinweis darauf ist, dass es ihm an Empathie mangelt und er seine (emotionale) Gewalt in keinster Weise bereut. 

Zeitgleich mit der Abmahnung hat die Klägerin dem Beklagten großmütig zugesichert, dass sie auf ihre Unterlassungsansprüche verzichten würde, wenn der Beklagte sich in Behandlung begibt, damit zumindest in Zukunft keine Geschlechtsgenossinnen mehr unter seinen Affekttaten leiden (auch die üble Nachrede war solch eine Affekttat).

Festzuhalten ist nun aber, dass die Klägerin bereit wäre, die Klage zurückzunehmen, wenn es irgendein Angebot von Seiten des Beklagten geben würde, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, ohne dass er seine üble Nachrede leugnet, womit er die Klägerin rechtlos stellt. Bislang hat es dazu keinerlei Bemühungen des Beklagten gegeben – noch nicht einmal eine Entschuldigung oder ein anderes Zeichen dafür, dass der Beklagte seine neuerliche Grausamkeit bereut. Denn seine üble Nachrede vermag die berufliche Existenz der Klägerin zu zerstören und ist somit nicht hinzunehmen, wie der Beklagte es der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 20.6.24 (Anlage 2) abverlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: 

 - Screenshots der streitgegenständlichen Äußerung (Anlage 1)

- Abmahnung der Klägerin vom 3.6.2024 (Anlagen 3.1. und 3.2)

- Zurückweisung des Unterlassungsanspruches vom 20.6.2024 durch den Beklagten (Anlage 2)

Seine Antwort auf meine Abmahnung - Ablehnung meines Unterlassungsanspruchs

Leseproben:

Der Sturm, den der erste Teil aufgewirbelt hat, führte zu einem lustigen 3-D-Schachduell am Turm,

das im vierten Teil dazu führt, dass man hinter meinem Rücken einen neuen Treff organisiert.

Frecher Gaul sprengt Kindergeburtstag für Erwachsene

Silvesternacht erfordert Bügeleisen zum Lachfalten glätten

Mordanschlag am Heiligen Abend: Mit Nachtisch gedroht

Wildes Mädchen: Schüttel' Dein Haar für mich

+  SEHR  LANGE  GEDANKENSEX-LESEPROBE  BEI  GOOGLE  BOOKS

+ ROSENKRIEG MIT EINEM PATRIOTEN BEI GOOGLE BOOKS

Auch als E-Book: #3 (Kinderleid mit einem Patrioten) und #4 (Engelsflammen mit einem Patrioten)

und als Sprachnachrichten in meinem Telegram-Kanal: 

Sex bei den Kelten und ein Klosterfrosch

Falco steuert einen F-Drop zum Thema Viren bei

Etwas Amüsantes und ein Rätsel dazu, wie die Botschaften des Buches versteckt wurden

und aus dem 5. Teil, der, wenn überhaupt, 2027 erscheint - wo das 1883-Zitat vorab lautet:

"Wir sind schon im Himmel und in der Hölle, Sie existieren nebeneinander und Gott ist das Land."

sowie als Hörbuch in dieser PLAYLIST. Es geht in dem Buch auch um Heilung, weil der Grund dafür, dass sich die Menschen bis zur Selbstaufgabe anpassen, egal, was man ihnen antut, könnte (laut Hans-Joachim Maaz) sein, dass ein Großteil der Bevölkerung schwer traumatisiert ist. Deswegen lautet der Untertitel des autobiografischen Romans Seelenreise auf Heavy-Metal-ArtFalco hat mir Heilung gebracht und ich gebe dies nun in meinem Coaching an andere weiter - mehr Infos zum Thema Selbstheilung und Seelenreisen auf:

www.12oaks-ranch.de/coaching/