Eine Klage darf erst erhoben werden, wenn der Beklagte zuvor abgemahnt wurde. Tatsächlich ist es so, dass wir uns gegenseitig des Rufmords beschuldigen: SEIN ILLEGALES STATEMENT. So bezeichnet der Patriot DIESEN BLOGBEITRAG ebenfalls als Rufmord, obwohl darin gar keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde bzw. er selbst zugibt, dass er seiner Freundin etwas Schlimmes angetan hat - so schlimm, dass er von sich selbst sagt, dass er es LAUT SCREENSHOTS nicht verdient hat, glücklich zu sein.
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| Rosenkrieg um Rosenkriegbuch |
Zu 1: Auf Ihrer Seite corona-chronik.de fehlt das Impressum. Da es sich um redaktionelle Inhalte handelt, und ich einen sehr ähnlichen Zeitstrahl besaß, der durch Sie zerstört wurde, handelt es sich um einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß. Laut BGH (Urteil vom 20.7.2006 / Az. I ZR 228/03) handelt es sich somit um unlauteren Wettbewerb im Sinne des § 3 UWG. Das OLG Celle hat den Streitwert (bei einem ähnlichen Fall) auf 3.000 Euro festgelegt, so dass ich (inkl. zu 2) gegen Zahlung von 9.000 € auf eine Klage verzichte.
Zu 2: Mit der zweimaligen Löschung des Zeitstrahls ohne jegliche vorherige Abmahnung, die mir die Chance gegeben hätte, meine redaktionellen Inhalte bzw. mein geistiges Eigentum zu sichern, und der jeweilige Arbeitsaufwand, der entstanden ist, weil ich die von Ihnen gelöschte Timeline ja nicht nur hochladen, sondern auch an eine neue Domain anpassen musste, weil Sie meine vorige blockierten, ist mir ein Arbeitsaufwand von etwa 100 Stunden entstanden, den ich mit 2000 Euro berechne. Durch Ihren Löschterror hat der Zeitstrahl zudem an Reichweite verloren, und mein Leumund als Buchautorin Schaden genommen, so dass ich diesen Schaden auf weitere 4.000 Euro beziffere, die sich sowohl auf entgangene Verkaufseinnahmen als auch Timeline-Spenden beziehen.
Zu 3: Bereits im Juni 2024 wurden Sie von mir fristgerecht wegen Rufmord und übler Nachrede abgemahnt (Klageschrift). Sie haben bis heute weder die üble Nachrede in Hinblick auf das mir unterstellte Stalking noch den Rufmord, ich hätte das Rosenkriegbuch ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht, widerrufen, was nachweislich falsch ist, weil Sie am 9.11.2023 unstrittig eine schriftliche Einwilligung erteilten, die lediglich eine Einschränkung dahingehend enthielt, dass Sachverhalte, die von Ihnen als „im Vertrauen erzählt“ deklariert wurden, zwar ebenfalls veröffentlicht werden dürfen, aber nur so, dass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind. Einwilligung aufrufen mit Klick:
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| 2024 wurde der Patriot bereits wegen Rufmord und Leugnung dieser seiner Einwilligung abgemahnt: SEINE ANTWORT |
Dieser Ihrer Vorgabe bin ich vollumfänglich gefolgt, und habe z.B. alle Bettina-Passagen herausgenommen, der Sie Ihren eigenen Worten zufolge etwas Schlimmes angetan haben, und wo Sie der Meinung waren, dass Sie es nach allem, was Sie angerichtet haben, nicht verdient haben, glücklich zu sein (Beweise: Screenshots aus unserem Telegram-Chat). Auch die Gewalt in Ihrem Elternhaus wurde auf diesen Ihren Wunsch hin aus dem Buch herausgenommen. Weitere Sachverhalte, die im Vertrauen erzählt wurden, gab es aus meiner Sicht nicht. Nichtsdestotrotz habe ich Ihnen mehrfach die Entwürfe des Buches übermittelt. Es lag Ihnen sogar in Druckform vor. Sie haben das Rosenkriegbuch (wie auch das Gedankensexbuch) ja sogar Korrektur gelesen, was Ihre Handschrift beweist.
Obwohl ich damals aus Kulanz und Verständnis für Ihre Psychopathie, die Affekttaten auslöst, zunächst auf eine Klage verzichtete, haben Sie diese meine Rücksichtnahme offenbar als Schwäche gewertet.
Denn Sie hatten wirklich den Mut, mich ein zweites Mal zu verleumden, indem Sie im von Ihnen illegal in meinen Zeitstrahl gebrachten Statement behaupteten, ich hätte Ihnen für das technische Herüberziehen des an mir übertragenen Zeitstrahls noch nicht einmal 5 Euro überwiesen bzw. Sie das hätten anmahnen müssen, worauf ich Ihnen erst Wochen später „trotzig“ (!) 100 Euro überwiesen hätte, was für einen halben Tag Arbeit eine üppige Bezahlung ist, falls Sie diese nicht versteuert haben. Tatsache ist, dass ich Ihnen 100 Euro überwies, noch bevor der Zeitstrahl an mich übertragen war.
Des Weiteren bezichtigen Sie mich der üblen Nachrede, obwohl meine Formulierung in dem von Ihnen angemahnten Blogbeitrag lautete: „So oder so ähnlich KÖNNTE es gewesen sein.“ Für meine als Vermutung (= Meinung) deklarierte Annahme, dass Sie Ihre Freundin eingesperrt haben, gibt es zahlreiche Anknüpfungstatsachen wie die oben erwähnten Screenshots („Schlimmes getan, was etwas mit dem Vaterthema zu tun hat, weswegen Sie es nicht verdient haben, glücklich zu sein“) und die Zeugenaussage der Marlies, wie der Ihrer wie auch immer zu Schaden gekommenen Ex-Freundin, wo Sie ja zugaben (Minute 6:30 im VIDEO), dass Sie diese geschlagen haben. Falls Sie Ihre Ex-Freundin nicht tagelang eingesperrt haben, ist also davon auszugehen, dass Sie ihr noch Schlimmeres angetan haben, isbd. vor dem Hintergrund, dass Sie ja auch gegen mich eine Straftat nach der anderen begehen, und sich trotzdem selbst als Opfer inszenieren. So behaupten Sie in Ihrem Statement vom 12.4.2026, ich hätte SIE gefragt, ob ich Ihre Software haben könnte, obwohl mir der komplette Zeitstrahl vom ZAAVV-Team übertragen wurde. Außerdem behaupten Sie, dass nur das ZAAVV-Team nicht aber ich den Zeitstrahl durch Spenden finanziert hätte.
Auch dies ist wahrheitswidrig, denn auch von mir wurde Ihnen (als Mitglied des ZAAVV-Teams) für die Erstellung der Software am 12.6.2023 ein großzügiger Betrag per Paypal überwiesen, womit ich schon zum damaligen Zeitpunkt Mitinhaberin der Software war, was Sie wahrheitswidrig im Statement vom 12.4.26 bestreiten. Wahrheitswidrig ist auch, dass ich erst nach Ihrer Hilfe loslegen konnte, um Einträge im Zeitstrahl zu erstellen. Tatsächlich war ich zunächst die einzige redaktionelle Texterin für diesen Zeitstrahl, und ab Juni 2023 verantwortlich für 90 Prozent aller Inhalte. Es ging also keineswegs darum, dass ich eine Software erhalte, sondern, dass mir mein geistiges Werk vom ZAAVV-Team überlassen wurde. Sie geben ja selbst zu, dass die Rechte an der von Ihnen erstellten Software beim Team lagen. Aber selbst, wenn Sie bei Ihnen gelegen hätte, wären Sie in keinem Fall befugt gewesen, meine geistigen Inhalte zu löschen, indem Sie sich Zugriff auf meine Website verschaffen.
Auch in Bezug auf den von Ihnen subjektiv empfundenen Rufmord hätten Sie mich abmahnen müssen, statt rechtswidrige Selbstjustiz zu üben. Aber Sie haben ohne jegliche Vorankündigung zerstört, ohne auch nur den Versuch einer gütlichen Einigung anzustrengen, was mich (am Rande bemerkt) am meisten verärgert. Was das integrierte Video mit dem Handschlag betrifft, sei zudem anzumerken, dass Sie selbst es waren, der mich auf diese Art von Freimaurer-Handschlägen aufmerksam machten, als wir gemeinsam das Gedankensexbuch fertigstellten.
Ich habe in einem Video lediglich wiedergegeben, dass Sie genau solch einen Großmeister-Handschlag selbst gezeigt haben, und diese Passage im Gedankensex-Buch wurde von Ihnen höchstselbst genehmigt. Wahrheitswidrig ist auch die Behauptung, dass Sie den Kontakt zu mir rigoros abgebrochen haben. Das haben Sie zwar am 20.4.2023 einmal (wer ist hier trotzig???) gemacht, aber Sie schreiben selbst, dass es fast ein Jahr später im Dezember 2023 wieder ein freundschaftliches Verhältnis gab, und strafen Ihre eigenen Worte Lügen – mal abgesehen davon, dass Sie Ihre Freunde MEHRFACH baten, mir zu sagen, dass unsere Freundschaft noch zu retten sei, was ICH ignorierte, nicht Sie. Auch ist es unwahr, dass ich Ihre oder die Persönlichkeitsrechte Ihrer Angehörigen verletzt hätte, ohne dass Sie auch nur eine konkrete Passage moniert haben.. Auch hier erwarte ich eine Unterlassungserklärung Ihrerseits – Entwurf anbei (gerne dürfen Sie auch einen eigenen Vorschlag unterbreiten, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen).
STRAFBEWÄHRTE UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
des Falk M. wohnhaft in – nachfolgend Schuldner genannt –
gegenüber der Nicola Steiner, wohnhaft in 51688 Wipperfürth – nachfolgend Gläubigerin genannt –
Hiermit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber der Gläubigerin
1. es zu unterlassen, ihr geistiges Werk zu verändern oder ihren Zeitstrahl unbrauchbar zu machen, wie geschehen am 12.4.2026, da er auch der Bewerbung der Romane der Gläubigerin dient, die durch den bereits abgemahnten Rufmord erheblichen Schaden erlitten.
2. Schadenersatz in Höhe von 9.000 Euro für den durch die Handlungen in Ziffer 1 bis 7 entstandenen Schaden zu leisten, wozu auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen dem fehlenden Impressum der corona-chronik.de gehört.
3. es zu unterlassen, der Gläubigerin Stalking oder das Verletzen von Persönlichkeitsrechten nachzusagen – auch nicht in Hinblick auf ihn selbst, seine Mutter oder seine vermeintliche Lebensgefährtin, da ihm ja in regelmäßigen Abständen die Entwürfe für die Romane geschickt wurden.
Der Schuldner wurde von den Büchern nicht überrascht, und hätte Gelegenheit gehabt, Einrede zu erheben. Das Gedankensex- und das Rosenkriegbuch wurde vom Schuldner sogar Korrektur gelesen, was ein Handschriftenvergleich beweist. Für alle Bücher, da Plural, liegt eine schriftliche Einwilligung des Schuldners vor (der diesbezügliche Rufmord wurde bereits 2024 abgemahnt).
4. es zu unterlassen, die Gläubigerin zu beschuldigen, eine versprochene Spende an den Schuldner nicht zeitnah entrichtet zu haben oder zu behaupten, der Schuldner habe die Gläubigerin an die Zahlung der Spende für die Übertragung des Zeitstrahls erinnern müssen und auch die Behauptung zu unterlassen, die Gläubigerin hätte als Zeitstrahl-Teammitglied keine Spende an den Schuldner entrichtet. Zu unterlassen ist somit der Zusatz „nicht der Nicola S.“, da diese für über 90 Prozent der Texte im Zeitstrahl verantwortlich zeichnete noch bevor der Zeitstrahl an sie übertragen wurde. Somit ist die Behauptung zu unterlassen, die Gläubigerin habe vor dieser Übertragung keine Rechte am vom Schuldner zerstörten Zeitstrahl gehabt; das hatte sie als Mitglied des ZAAVV-Teams (sogar nach Aussage des Schuldners) sehr wohl. Der Schuldner unterlässt es künftig zu behaupten, die Gläubigerin hätte IHN und nicht das Team um die Überlassung der Software gebeten und auch, dass ER sich eine Erlaubnis eingeholt hätte, da SIE das war bzw. dies im Team besprochen wurde. Der Schuldner unterlässt es, künftig zu behaupten, der Zeitstrahl wäre nicht das Eigentum der Gläubigerin.
5. es zu unterlassen, die Gläubigerin der glatten Lügen oder der üblen Nachrede zu beschuldigen, wenn es Anknüpfungstatsachen gibt.
6. es zu unterlassen, anzudeuten, es hätte weitere Rechtsverstöße von Seiten der Gläubigerin gegeben, da es diese nicht gab.
7. es zu unterlassen, Dritten gegenüber (wie am Ende des Statements vom 12.4.26 getan) zu behaupten, dass eine vom Schuldner erstellte Software zu Denunziationszwecken missbraucht wurde. Es ist keine Denunziation, die Wahrheit oder eine Meinung zu äußern.
8. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die bestehenden Verpflichtungen aus den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6 & 7 eine Vertragsstrafe in Höhe von 900 Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges zu zahlen.
9. der Gläubigerin jeglichen Schaden zu ersetzen, der durch die in den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6 & 7 benannten Handlung in der Vergangenheit entstanden ist oder künftig entstehen wird.
10. dem Gläubiger vollständig Auskunft über das Ausmaß der unter den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6 & 7 beschriebenen Verletzungshandlungen zu erteilen.
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(Ort, Datum) (Unterschrift)


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