Pferde brechen - ein ungeheuerlicher Verdacht gegen Bernd Hackl
In diesem Blogbeitrag gibt es ein Bildzitat (Buchcover). So was darf man ja normalerweise nicht verwenden wegen dem Urheberrecht, aber es gibt Ausnahmen, z.B. § 51 des UrhG: das Zitatrecht und das Landgericht Köln hat die Klage zwischenzeitlich abgewiesen, d.h. es hat mir Recht gegeben.Das hatte ich dem Pepperverlag bereits in einer eMail geschrieben (die ihr HIER findet).
Hinweis: Zwar zähle ich zuerst alle Fakten auf mit zugehörigen Links, aber dieser Blogbeitrag enthält im zweiten Teil, die beste Satire, die ich jemals geschrieben habe (mal abgesehen vom Buch "Die Lüge vom Sozialstaat") ... es lohnt sich unten auf WEITERLESEN zu klicken.
12-Oaks-Ranch-Firmenseite auf Facebook negativ zu bewerten (gerade heute kam noch eine Bewertung von jemand, der niemals Unterricht bei mir hatte).
Netterweise haben mich aber die Leute aus meiner FB-Gruppe ebenfalls bewertet (was sie halt bewerten konnten: Die einen Unterricht, die anderen meine Facebook-Tipps, Bücher & Videos), aber das könnt ihr ja auf Facebook nachlesen, wenn ihr die Bewertungen dort aufruft.
Anlässlich des Shitstorms in dieser Lästergruppe ohne Regeln, habe ich eine Stellungnahme verfasst (HIER zu finden). Und HIER findet ihr meine Beweise, dass ich nichts erfunden habe.
Wenn ihr Euch jetzt mithilfe der obigen Links durch die Vorgeschichte gewühlt habt, will ich Euch jetzt mal erzählen, was der Anwalt von der ganzen Sache hält. Erst mal musste ich ihm ja die Geschichte aus den vielen obigen Links erzählen und die sollte beginnen mit: "Es war einmal ein Pferd namens Otto, das buckelt, weil es (meiner Meinung nach - kann man nicht oft genug sagen) entweder Gurtzwang oder etwas an der Halswirbelsäule hat!" Den Satz konnte ich nicht zuende aussprechen, weil der Anwalt fragte: "Was ist buckeln?" Ich erklärte: "Bocken" und erntete ein noch ratloseres Gesicht, worauf ich sagte: "Ist auch egal. Der Gegenanwalt ist Pferdeanwalt, der weiß, was Bocken ist, aber ich wollte halt lieber einen Fachanwalt für Urheberrecht und da bin ich bei Ihnen ja goldrichtig".
Da die Quelle, sprich der Verlag, ja auf dem Buchcover drauf steht, das Cover nur einen kleinen Teil des Blogbeitrags ausmacht und es diesen inneren Zusammenhang von Bildzitat und Text gibt .... ließ ich mich zur Äußerung "Das ist ein Kunstgriff, weil der Buchtitel im Kontrast zur Art des im TV gezeigten Pfedetrainings steht" hinreißen, wurde aber prompt vom Anwalt unterbrochen, der mich aufklärte: "Nein, nein, da geht es nicht um Kunst, sondern eindeutig ums Zitatrecht." Meine eMail an Pepper-Verlag hat er auch zerpflückt: "Klar hat der Kläger die Beweislast, aber der hat ja bewiesen, dass es sein Bild ist und sie es verwendet haben, also müssen wir das jetzt darlegen." Wir müssen z.B. beweisen, dass es die Sendung Otto gegeben hat und das ein zumindest umstrittenes Pferdetraining stattgefunden hat (hat einer von Euch die auf DVD?) Der Rest meiner eMail an den Pepper-Verlag fand aber Gnade in den Augen meines Anwalts und auch der Vorwurf des Gegenanwalts, ich sei polemisch, hat ihn nicht sonderlich geschockt: "Sie dürfen doch polemisch sein." Aber jetzt kommt die alles entscheidende Frage: Als ich ihn nach den prozentualen Chancen fragte, sagte er (Trommelwirbel in Tateinheit mit Spannung):
"Wenn ich Zweifel hätte, dass Sie das gewinnen, dann würde ich Ihnen das sagen, aber eine hundertprozentige Sicherheit gibt es natürlich auch nicht."