Freitag, 27. Mai 2016

Vom Profijäger zum Bauernfänger - Spendenaufruf

Ich bin die links, die so in die Kamera grinst, als hätte sie einen im Tee.
2 JAHRE SPÄTER DROHT MIR DAS MMO MIT EINER KLAGE - ALLE INFOS HIER

Tja, da komme ich gestern total euphorisch von der Equitana und habe erst mal eine eMail wegen einem Strike bei Youtube. Wie ihr wisst, hat diese Johanna das Problempferde-Demotag-Video gemeldet wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung. Sie wurde DIESEM LINK nach von Youtube gebeten zu prüfen, ob es sich um FAIR USE-Video handeln könnte. Ich nehme jetzt an, dass sie das verneint hat, obwohl es natürlich sehr wohl so ist. In diesen Fällen dreht Youtube den Spieß um, löscht das Video, weil sie dazu erst mal gesetzlich verpflichtet sind, erteilt einen so genannten Strike und dann ist man selbst in der Darlegungspflicht. Da steht dann sinngemäß: "Sie dürfen nur dann eine Gegendarstellung an Youtube senden, wenn es um FAIR USE geht." Tut es, habe ich gemacht, warte auf Antwort von Youtube und halte Euch auf dem Laufenden.


Aber als ich heute morgen gut gelaunt aufgestanden bin und ein Brief von einem Anwalt auf dem Tisch lag, ist mir dann doch das Lächeln aus dem Gesicht gefallen. Der Anwalt des Pepper-Verlags beanstandet eine angebliche Urheberrechtsverletzung (zu sehen in DIESEM BLOGBEITRAG). Bis jetzt werden Anwaltskosten von 500,- Euro für einen einzigen Anwaltsbrief verlangt, der sich aus einem fiktiven (und wie ich finde fantastischen) Streitwert von 5.000,- Euro erklärt. Das ist ja jetzt so richtig happig. So leicht würde ich mein Geld auch gerne verdienen. 
Ich werden also unter Androhung einer Klage aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der bei Zuwiderhandlung 1.000,- Euro Vertragsstrafe Inhalt sind. (Zwischenzeitlich gibt es ein Urteil: HIER zu finden.)

Im ersten Moment war ich tatsächlich geschockt, fragte mich verzweifelt, woher ich jetzt das Geld für (eigene) Anwaltskosten nehmen soll (ich bitte euch unten um 1-Euro-Spenden dafür, ich hoffe, ihr lest bis zum Ende) und war drauf und dran, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die (gegnerischen) Anwaltskosten in Raten zu zahlen. 
Aber Hand aufs Herz: Was wäre das für eine Niederlage? Da würde die ganze Gruppe den Sinn verlieren, weil wir nur noch leisetreten würden aus Angst vor unberechtigten Klagen. Meinungsfreiheit ade: Daran würde ich innerlich kaputt gehen, wenn wir uns nach so vielen Jahren doch noch einen Maulkorb, der über die Hintertür "Urheberrecht" kommt, verhängen lassen müssten. Aber als ich den ersten Schock verdaut hatte, dachte ich: "Nur weil die schreiben, es ist angeblich eine Urheberrechtsverletzung, heißt das ja noch lange nicht, dass das auch wirklich eine ist." Die Anwälte schreiben ja oft genug das, was die Mandaten geschrieben haben wollen .. aber dieser hier hat seine Mandaten offensichtlich in der Tat auf das Zitatrecht hingewiesen, welches das Urheberberrecht einschränkt. In seinem Brief steht wörtlich: "Es werden keine Angaben zum Verlag, zum Herausgeber oder zur ISBN-Nummer gemacht, sodaß insofern ein Zitat ausscheidet." Auf die Nennung dieser Details kommt es aber gar nicht an. Das Zitatrecht greift dann, wenn es eine inhaltliche Auseinandersetzung gibt, die ohne das Zitieren des Bildes (Videos, Musik) so nicht möglich bzw. nicht deutlich genug wäre. Aber bei der Sache mit der ISBN-Nr. musste ich doch mal zwischendurch schmunzeln: Selbst in wissenschaftlichen Arbeiten nennt niemand die ISBN-Nummer, da stehen Verlag und Erscheinungsjahr - Schluss, aus, Mickymaus.
Guckt Euch trotzdem mal das COVER an: Bis auf das Erscheinungsjahr ergeben sich nämlich ohnehin alle Daten aus dem Cover selbst: Da steht Pepper-Verlag, da steht der Autor, der Titel - alles platzsparend auf einem Bild. Das Cover alleine war ja sogar ausreichend, dass Dutzende Mitglieder der Pferdeprofis-an-der-Bande-Facebook-Gruppe aufgrund meines Blogartikels, der heute anlässlich des Briefes erneut gepostet wurde, sofort den Verlag finden konnten. Das weiß ich deswegen so genau, weil dann heute (also am 24.3.17) Kommentare kamen wie: "Die Seite des Pepper-Verlags sieht irgendwie unseriös aus." Irgendjemand war richtig pfiffig und deckte auf, dass sich die Mitinhaberschaft von Hackl und Schneider am Pepper-Verlag irgendwann in Luft aufgelöst haben muss. Sie werden nur noch als Autoren geführt. Warum nur?

Danke für Eure Anregungen - hier die endgültige Version meiner Erwiderung, die als Mail rausgeht und zwar am Montag morgen - wer weiß, was bis zum Wochenende noch passiert. Jüngst kamen ja Screenshots im Umlauf in denen steht, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, Bernd Hackl behauptet, dass ich seine Kinder bedrohe und gegen Sandra Schneider Telefonterror betreibe, was hier auch integriert wurde.

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich muss Ihnen leider gestehen, dass ich Ihre Abmahnung im ersten Moment für einen schlechten Scherz gehalten habe und versucht war, diese unbeantwortet in den Papierkorb zu werfen, aber so etwas ist halt nicht mein Stil.
Ich bin ausgebildete Redakteurin und studierte Diplom-Medienwirtin und weiß daher genauso gut wie Sie, dass im vorliegenden Fall keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da es sich um einen derart eindeutigen Fall des Zitatrechts nach Par. 51 UrhG handelt, dass ich mich frage, was genau Ihre Mandantschaft eigentlich mit dieser Abmahnung beabsichtigt. Im beanstandeten Beitrag vom 25.5.16 (für den allein ich verantwortlich bin, der aber erst im Februar 2017 anlässlich der Sendung zum Pferd Otto verfasst wurde, wofür ein Platzhalter genutzt wurde) ist die von den Gerichten geforderte Belegfunktion im vollen Umfang erfüllt, da es aus journalistischer Sicht auffällig bis bemerkenswert ist, wenn ein Trainer, der Bücher mit dem Titel "Reiten im Sinne der Pferde" schreibt, in den Verdacht gerät, Pferde möglicherweise zu brechen oder zumindest einzuschüchtern. Eine explizite Nennung des Verlags erübrigt sich, da dieser auf dem Buchtitel selbst vermerkt ist und der Verlag von Zeugen, die den Blogbeitrag gelesen haben, binnen Sekunden gefunden wurde.
Zwischen dem Bildzitat (Buchtitel) und dem Text, der sich mit der Sendung VOX-Pferdeprofis befasst, gibt es in diesem Blogartikel die von den Gerichten geforderte "innere Verbindung". Das Bildzitat ist unerlässlich, um darzulegen, dass der Autor sich im Buch als sanfter Pferdefreund ausgibt, aber im TV u.a. mit Aussagen gegenüber dem Pferd wie "Ich-Chef-Du-Nix" das exakte Gegenteil praktiziert. Es ist neben der erwähnten Belegfunktion der künstlerischen Freiheit geschuldet, dass dieser (wie ich finde) irreführende Buchtitel eben nicht in der "Bleiwüste" des Textes untergehen, sondern vom Leser auf Anhieb gesehen werden soll. Da Ihre Mandantschaft im Falle einer Klage die Beweislast hat, läge es an Ihnen zu beweisen, dass es diesen inhaltlichen Zusammenhang nicht gibt; ich hingegen muss Ihren Sachvortrag lediglich bestreiten.
Die Erfolgsaussicht tendiert gen Null, daher werte ich diese Abmahnung als Versuch die Pressefreiheit bzw. das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. Verbreitung derselben nach Par. 5 GG Abs. 1 über das Hintertürchen „Urheberrecht“ durch einen Einschüchterungsversuch einzuschränken. Wenn Sie sich an die Affäre um Ex-Bundespräsident Wulff erinnern, wissen Sie sicherlich, wie empfindlich die Presse auf solche Manipulationsversuche reagiert. Somit denke ich, dass Ihre Mandantschaft auf dem besten Weg ist, ein Eigentor für sich und ihre Autoren zu schießen, insbesondere für die VOX-Pferdeprofis bzw. Bernd Hackl. Falls dieses Vorgehen des Pepper-Verlags an die Presse durchsickert, wovon ich ausgehe, würden diverse Journalisten sich fragen, was genau diese angedrohte Klage eigentlich verursacht hat und werden darüber auch berichten – für meinen Blog und meinen eigenen Bekanntheitsgrad wäre das von großem Nutzen: Ich würde wohl eher als Opfer wahrgenommen, der Pepper-Verlag hingegen als Aggressor, so dass ich einer etwaigen Klage gelassen entgegen sehe.
Erwähnenswert ist, dass sich der oben genannte Autor des Pepper-Verlages möglicherweise der Verleumdung schuldig gemacht und behauptet hat, jemand würde Telefonterror begehen bzw. die Kinder von Bernd Hackl bedrohen, was Screenshots beweisen. Dafür, dass mit den Screenshots mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ich gemeint bin, kann ich gegenüber der Polizei drei Zeugen benennen.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die haltlosen Anschuldigungen aufklären bzw. Beweise für die Richtigkeit dieser frei erfundenen Tatsachenbehauptungen erbringen würden, denn auch diese Affäre wirft ein schlechtes Licht auf den Verlag. Zur Zeit besteht jedenfalls Grund zu der Annahme, dass ein Verstoß wegen Par. 186 StGB, möglicherweise sogar gegen Par. 187, der Verleumdung vorliegt. Nach Par. 823 BGB Abs. 2 in Verbindung mit o.g. Paragrafen behalte ich mir vor, zivilrechtlich Schadenersatz geltend zu machen, falls sich obiger Verdacht nach Beweisaufnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft erhärtet.
Bezüglich des Streitwertes wundert es mich, dass Sie diesen festlegen, obwohl es doch noch gar keine Klage gibt. Ist es nicht Aufgabe des Gerichts einen Streitwert festzulegen? Verzeihen Sie, wenn ich dies so naiv frage, aber ich wollte meinen Anwalt nicht mit diesen Kinkerlitzchen behelligen, weil es ja noch gar keine Klage gibt. Aber ich bin sicher, dass auch er – wie auch der Richter – der Meinung ist, dass ein Schadenersatz in dieser Höhe nicht einmal ansatzweise gerechtfertigt ist. Insofern möchte ich Sie vorsorglich an Ihre Schadenminderungspflicht erinnern.

Mit freundlichen Grüßen Nicola Steiner"


NACHTRAG VOM 19.5.17: Da ich mich rechtlich schlau gemacht habe, erkläre ich folgende aus einer spontanen Emotion heraus geschriebenen Passus für überholt. Nach Rücksprache mit den meisten Spendern, wandeln wir dies in eine Donation um, die den Zweck hat, Rechtsschutz denen zu bieten, die zu einem späteren Tag als heute verklagt werden, denn was die Klage gegen mich betrifft, dürfte ich einerseits Anspruch auf Prozeßkostenhilfe und andererseits sehr gute Erfolgsaussichten haben. Deswegen gibt es einen Ersatzzweck, falls das Geld nicht für Rechtsberatung benötigt wird und die heißt "Grillparty" nach Ende meines Prozesses. Da niemand anderer der Admins das Geld treuhänderisch verwalten möchte, stelle ich mich hierfür zur Verfügung. Jedem, der mit dieser Neuregelung nicht einverstanden ist, wird sein Geld zurückerstattet.

Ich bin zwar hundertprozentig sicher, dass das Recht auf meiner Seite ist, aber wie in meiner Satire "Die Lüge vom Sozialstaat" dargelegt, erlebt man auch vor Gericht immer mal Überraschungen, so dass im so genannten WORST CASE neben den Anwaltskosten auch ein Schadenersatz von 5.000 Euro zzgl. Gerichtskosten auf mich zu kommen könnten, was mir in der Tat ein wenig Bauchschmerzen macht (wobei ich entweder Beratungshilfe bzw. PKH beantrage oder mich auch selbst vertreten werde). Wegen dieser Bauchschmerzen überlege ich, ob die Gruppe es schafft, eine Art Fonds ins Leben zu rufen, der zumindest dazu dient, dass man den Prozeß bis zum Urteil überhaupt führen kann (nur falls PKH oder Beratungshilfe verweigert wird und der Autor nicht fahrlässig handelt, weil es ja jetzt den Fond gibt). Da die Pferdeprofis-an-der-Bande-Gruppe 6.500 Mitglieder hat ... also wenn da jeder einen Euro beisteuern würde, dann wäre es für diesen Prozeß genau die Summe, die im unwahrscheinlichen schlimmsten Fall auf mich zukommen könnte (ist aber eher für die gedacht, die sich eben nicht selbst vor Gericht vertreten können - ich will da sparsam mit umgehen, damit alle etwas davon haben).
Was haltet ihr von der Idee? Würde jeder mitmachen? Oder sollte man einen von-bis-Betrag zwischen einem und zehn Euro wählen für den Fall, dass eben nicht jeder mitmacht??? Für den Fall, dass sich dieser Prozeß in Nichts auflöst, wovon ich mal stark ausgehe, wären ALLE Gruppenmitglieder, die sich öffentlich kritisch äußern (nur in Fällen von Fair Use, nicht bei Beleidigung oder unwahren Tatsachenbehauptungen) aber durch diesen Fonds ebenfalls abgesichert, weil ich das Geld natürlich nicht anrühren würde, sondern auf ein separates Konto einzahlen würde. Als Übergangslösung ginge das Konto meiner Tochter Larissa Steiner, da wir es z.Zt. nicht nutzen (IBAN DE78 3706 9840 0205 8320 17 BIC GENODED1WPF / Verwendungszweck: Gerichtsfond für Facebookgruppe oder Paypal an nicola-steiner@t-online.de, aber unbedingt Zahlung an FREUNDE, da sonst Gebühren anfallen) aber ich würde mich auch (von euch) beraten lassen, ob man das Geld irgendwo gewinnbringend anlegen könnte. Wer weiß, ob es nicht jetzt Anwaltsbriefe hagelt - anscheinend haben wir doch mal einen wunden Punkt getroffen und getroffene Punkte bellen ja bekanntlich .... oder waren das Hunde? 

Zum oben erwähnten Buch, an dem Pepper-Verlag Interesse hatte, gibt es auch eine REZENSION:

Cool war übrigens, dass ein Gruppenmitglied auch folgenden LINK gefunden hat. Das wusste ich zwar schon vorher, aber es liest sich  so schön, wenn da steht: "Das Bild muss vielmehr einen inneren Zusammenhang zum geschriebenen Text aufweisen, um den Zitatzweck des § 51 UrhG zu erfüllen. (...) Vielmehr spricht der Sinn des Urheberrechts, den Schöpfer von Werken zu schützen und ihn mit Schutzrechten auszustatten, dafür, dass der Gesetzgeber wollte, dass die Verwendung von geschützten Werken außerhalb des Zitatrechts eben nur mit Zustimmung des Urhebers erfolgen soll." AUF DEUTSCH: Wenn das Zitatrecht greift, braucht man die Zustimmung des Urhebers nicht.

Ach und da meine Artikel politisch motiviert sind (ich finde, dass die VOX-Pferdeprofis beweisen, wie dringend wir eine Mindestqualifikation im Pferdebereich benötigen), freu ich mich über jeden, der in meinem 

POLITISCHEN BLOG                                vorbeischaut.


Das Video soll natürlich nicht meine guten Kontakte zur Presse belegen, sondern ist dafür gedacht, dass die Spione und Fakes in der Gruppe auch ein bißchen Spaß kriegen ;-)




ERSTER ENTWURF: "Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihre Abmahnung vom 22. März 2017 habe ich erhalten, teile jedoch mit, dass ich mich auf das Zitatrecht nach Par. 51 UrhG berufe. Die von den Gerichten geforderte Belegfunktion ist im vollen Umfang erfüllt, weil es aus journalistischer Sicht auffällig bis bemerkenswert ist, wenn ein Trainer, der Bücher mit dem Titel "Training im Sinne der Pferde" schreibt, in den Verdacht gerät, Pferde möglicherweise zu brechen, auf jeden Fall aber einzuschüchtern. 
Zwischen dem Bildzitat (Buchtitel) und dem Text, der sich mit der Sendung VOX-Pferdeprofis befasst, gibt es in diesem Blogartikel die von den Gerichten geforderte "innere Verbindung" zwischen Bild und Blogbeitrag. Das Bildzitat ist unerlässlich um darzulegen, dass der Autor sich im Buch als sanfter Pferdefreund ausgibt, aber im TV u.a. mit Aussagen wie "Ich-Chef-Du-Nix" das exakte Gegenteil praktiziert. Es ist neben der erwähnten Belegfunktion der künstlerischen Freiheit geschuldet, dass dieser irreführende Buchtitel eben nicht in der "Bleiwüste" des Textes untergehen soll, sondern vom Leser auf Anhieb erkannt werden soll, dass der im Text diskutierte Sachverhalt im krassen Widerspruch zum Bildtitel steht. Da Ihre Mandantschaft im Falle einer Klage die Beweislast hat, läge es an Ihnen zu beweisen, dass es diesen inhaltlichen Zusammenhang nicht gibt.
Auch wenn es für einen etwaigen Prozeß keine Relevanz hat, so erübrigt sich zudem die explizite Nennung des Verlages, da dieser Verlag auf dem Buchtitel abgebildet ist und ich Zeugen dafür benennen kann, dass der Verlag alleine dadurch in Sekundenschnelle auffindbar war. Da die Gerichte in solchen Fällen auch den Umfang des Zitates berücksichtigen und mir der Pepper-Verlag für sein aggressives Vorgehen bekannt ist, habe ich das (Bild)Zitat so klein wie möglich gehalten und auf Dopplungen in Hinblick auf die zusätzliche Verlagsnennung in der Bildunterschrift verzichtet. Im Hinblick auf mein Erleben des Verlages als aggressiv sei erwähnt, dass mir ein anderer Horseman im Jahre 2014 sein Konzept zur Verfügung gestellt hat, um dieses in mein Buch "Westernreiten meets Natural Horsemanship" zu integrieren, an dessen Veröffentlichung der Pepper-Verlag in mir vorliegenden Facebook-Nachrichten Interesse bekundet hatte. Wegen der Diskrepanz des geschriebenen Wortes mit den (im TV) am Pferd angewandten meines Erachtens fragwürdigen Techniken, habe ich aber Abstand von einer Veröffentlichung im Pepper-Verlag genommen. Als ich nun in einem Werbetext für mein Buch wahrheitheitsgemäß geschrieben hatte, dass dieses mir von o.g. genannten Horseman vorgelegte Konzept aus dem Jahr 2014 fast vollständig übernommen hatte, weil ich die schriftliche Einwilligung des Urhebers habe. Nun hat der Pepper-Verlag diesen Horseman offenbar aufgefordert, mich zu bitten, das umzuformulieren in "nur Teilen übernommen", obwohl zum heutigen Zeitpunkt das vollständige Konzept noch nicht in Buchform niedergeschrieben wurde. 
Susans Plan B "Keine Antwort ist auch
'ne Antwort" ist zum Totlachen.
Ich habe diesem Wunsch aus good-will stattgegeben und mich gefreut, dass der Verlag in mir eine derart große Konkurrenz sieht, dass er sich genötigt fühlt, meine Werbetexte zu "überarbeiten". Dass demnach der Pepper-Verlag möglicherweise in (finanziellen?) Schwierigkeiten steckt, rechtfertigt jedoch nicht, dass dieser das Grundgesetz (Artikel 5) aushebelt, um eine negative Berichterstattung über ihre Autoren zu unterbinden.
Zudem wundert es mich außerordentlich, dass Sie nach Streitwert abrechnen, da wir ja bisher noch gar nicht vor Gericht sind. Dies sowie die völlig unangemessene Höhe des Schadenersatzes werde ich zu gegebener Zeit von meinem Anwalt prüfen lassen. Sollte es allerdings notwendig sein, dass ich diesen Anwalt einschalten muss, kündige ich schon jetzt an, dass ich den Versuch des Pepper-Verlags, die Pressefreiheit einzuschränken, publik machen und eine entsprechende Pressemitteilung an alle mir bekannten Medien weiterleiten werde. Ich bin gelernte Redakteurin sowie Diplom-Medienwirtin und verfüge über entsprechende Kontakte. Diese Negativ-Publicity dürfte dem Pepper-Verlag mehr schaden, als dies das legale Bildzitat jemals getan hätte, wenn Ihre Mandantschaft so klug gewesen wäre, diesen Blogbeitrag schlicht zu ignorieren bzw. sich auch einmal mit den oben erwähnten Einschränkungen des Urheberrechts zu befassen, bevor solche an den Haaren herbei gezogene Abmahnungen für Aufruhr sorgen.



Mit freundlichen Grüßen"

Zu obigen Text hatte ich folgende Einleitung geschrieben: Da das mit den (eigenen) Anwaltskosten für mich im Moment ein echtes Problem ist, habe ich selbst eine Antwort als Erwiderung auf den Brief entworfen und wollte Euch fragen, wie ihr sie findet - soll ich etwas streichen oder ergänzen? Falls ja, schreibt es mir unten in die Kommentare (Susan Schu hat einen Plan B entworfen, den ich auch sehr reizvoll finde, siehe Screenshots rechts):





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