Donnerstag, 29. Juni 2017

Mustang Makeover im Kampf gegen das Grundgesetz

Vielleicht braucht man ja auch deswegen
kein Regelbuch, weil die beteiligten
Trainer eine Art Freifahrtschein haben
Wegen meinem Enthüllungsroman "Die Pferdemafia - zwischen Pferdeprofis & Mustang Makeover" (HIER BESTELLEN) zog das MMO vor Gericht - mit wenig Erfolg:




Und jetzt zum Blogbeitrag:

Die Macher des Mustang Makeovers werben damit, dass sie als Novum in ihrem Wettbewerb Harmonie bewerten und deswegen eine Alternative zum regulären Turniersport seien  (das habe ich HIER  bereits in Frage gestellt, weil das MMO ja ein Wettbewerb für Prominente ist und nicht jedermann teilnehmen darf). Zwar ist das im Gegensatz zu dem, was von den Veranstaltern behauptet wird, auf regulären Turnieren auch so, dass das harmonischste Paar gewinnt, aber hier gesteht man sich ein, dass man einfach nicht beurteilen kann, wie das Pferd im Vorfeld trainiert wurde. Bei der EWU werden die Pferde zwar nach einer Reining-Prüfung nach Sporenspuren untersucht, die zur Disqualifikation führen, falls welche gefunden werden, aber psychischen Druck sieht man einem Pferd nicht an. Auch gibt es Aufsichten auf dem Abreiteplatz, wobei z.B. jegliche Hilfszügel verboten sind. Aber, was zu Hause hinter verschlossenen Türen passiert, das weiß man einfach nicht.

Anders beim Mustang Makeover, die ja den Mustang - wenn auch etwas widersprüchlich - als ganz besonderes Pferd verkaufen: Mal soll es sehr menschenbezogen und besonders leicht zu trainieren sein, mal heißt es demgegenüber, dass man Mustangs mit Druck so gar nicht trainieren kann, was ein Training schwierig bis unmöglich macht, denn ich muss ja drücken, um ein Pferd zu bewegen und brauche auch Zügelakzeptanz usw. Andererseits würde ich auch einmal behaupten, dass sich die wenigsten Pferde mit übermäßigem Druck trainieren lassen. Es ist immer eine Gratwanderung und je selbstbewusster ein Pferd, desto mehr muss man auf Motivation setzten, weil auch "normale" Pferde sonst dicht machen. Da erleben wir auch immer wieder bei unserem Jungpferd Queenie: Wenn die nicht will, will die nicht. Andererseits kommt man um das Sicherstellen des Grundgehorsams schon aus Verantwortungsgefühl und aus Sicherheitsgründen nicht drumherum, denn Queenie hat schon als Fohlen Leute getreten, wenn sich diese ihr gegenüber durch Ausweichen als rangniedrig präsentiert haben und wird der Gehorsam verweigert ist es wie in der Kindererziehung: Es muss eine Konsequenz geben.
Wie auch immer: Ich habe nun Screenshots von den Machern des Mustang Makeober gesichert, in denen behauptet wird, dass man beim Event selbst sehen würde, WIE das Pferd trainiert wurde. Man will also sehen (oder hellsehen?) können, ob das Pferd mit Druck trainiert wurde oder nicht. Genau das zweifel ich anhand von Videos von Clinton Anderson aus Australien an (ganz nach unten scrollen). Das Erste zeigt eine sehr harmonische Show mit einem entspannten Pferd; das Zweite ein Trainings-Video, indem durchaus Druck angewendet wird (was bekanntlich kein Synonym für Gewalt ist).

Vorher möchte ich Euch aber auf zwei Satiren in Sachen Mustang Makeover hinweisen, die ich in meinem politischem Blog geschrieben habe und Euch noch drei relevante Zitate ans Herz legen:


Das Grundgesetz: Brauchen wir das noch oder kann das weg?


Zu den Screenshots oben sei gesagt, dass das Mustang Makeover zur Firma "MS Marketing Consult" gehört. Negative Kommentare dürfen lt. folgendem Link auf Firmenseiten aber nicht entfernt werden:

allfacebook.de/umgang-mit-shitstorms-und-kritik-rechtliche-stolperfallen-im-facebook-marketing

Nur dass der Veranstalter dazu aufruft, dass man in unsere
Satire-Gruppe geht, um uns die Meinung zu sagen, ist
schlechter Stil. Satire ist naturgemäß nicht sachlich.
In obigen Link steht unter anderem:

"Ein Shitstorm entwickelt sich dagegen häufig erst dann, wenn kritische Beiträge heimlich gelöscht und Nutzer geblockt oder aus Gruppen entfernt werden. (...) Eine Facebook-Seite gilt als ein gegenüber dem öffentlichen Verkehr geöffneter virtueller Kommunikationsraum. Das heißt, solange die Nutzer nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook oder gegen Gesetze verstoßen, dürfen Sie negative Beiträge nicht entfernen. Das würde nicht nur gegen Grundrechte der Meinungsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot verstoßen, sondern könnte sogar wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Die Facebook-Seite wirbt öffentlich für Sie und eine Manipulation der dort mitgeteilten Ansichten könnte eine abmahnbare Täuschung der Verbraucher darstellen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie Nutzer wegen negativer Kritiken blocken würden. (...) Allenfalls bei Facebook-Gruppen kann sich eine Einschränkung aus dem Gruppenthema ergeben. Wenn z. B. in einem Forum zum Onlinemarketing politische Aufrufe gepostet werden, ist deren Löschung erlaubt. Bei Facebook-Seiten, ist eine solche Einschränkung dagegen nicht möglich, es sei denn die Beiträge sind rechtswidrig, rein werbend oder belästigend." 

Zum 2. Screenshot bitte diesen Link lesen: http://sarkasmus-ironie-zynismus.de/merkmale-der-satire/
Auch hier ein Zitat aus dem Link: "Satire ist eine Kunstform, die politisch-gesellschaftliche und allgemeinmenschliche Missstände und Unzulänglichkeiten verspottet und kritisiert. (...) Satiriker lieben die Übertreibung, den grotesken, doch entlarvenden Vergleich und die Offenlegung von Widersprüchen in Lebensführung und Gesellschaft. Satiriker sind ironisch, sarkastisch und manchmal pathetisch. Satire parodiert, travestiert und persifliert. Sie ist einseitig, polemisch, nicht selten aggressiv. Kurzum: Es ist nicht ihre Aufgabe, ihrem Gegenstand Gerechtigkeit widerfahren zu lassen." Michael Strussiones Aufruf, um den Mitgliedern zu sagen, was sie von dieser Satire halten, ist somit als Angriff auf den Artikel 5 des Grundgesetzes zu werten. 

Desweiteren muss unterschieden werden zwischen den Persönlichkeitsrechten von ganz normalen Leuten wie Du und ich im Gegensatz zu Personen des öffentlichen Lebens (kurz: Prominente), was Herr Strussione auch ganz offensichtlich verkennt: 

"Prominenz und Persönlichkeitsrecht: 

Grenze zur Schmähkritik liegt bei Personen des öffentlichen Lebens höher -

>Ein ehemaliger Politiker wurde in der Öffentlichkeit deutlich kritisiert. Die Grenzen der erlaubten Kritik zeigt dieses Urteil auf. Der ehemalige Politiker hatte einen Artikel in einer Zeitung veröffentlicht. In einer anderen Zeitung erschien daraufhin ein Beitrag, in dem es hieß, der Politiker werde "inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig sei, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss ... fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?" Das wollte sich der ehemalige Politiker nicht bieten lassen und forderte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die Zeitung lehnte dies ab und die Angelegenheit landete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dies urteilte, dass eine verbotene Schmähkritik nur dann vorliege, wenn die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich insoweit weiter gehende Einschränkungen ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts gefallen lassen als Privatpersonen. Die Grenze zur Schmähkritik ist hier nicht überschritten worden.< zitiert aus:

www.mandanteninformation.de/recht/mdt/51704976UM/inhalt/texte/201212/t20121211.phtml

Die Kritik, die sowohl die VOX-Pferdeprofis als auch der Veranstalter des MMO gegen die Turnierreiter richten, ist zudem strafrechtlich relevant, denn einen Rechtsbegriff "Ich-habe-ja-keine-Namen-genannt" gibt es nicht und somit greift der Rechtsbegriff "unwahre Tatsachenbehauptung". Ein letztes Zitat: "Je weiter meine Aussage von einem konkreten Menschen entfernt ist, desto heftiger darf meine Wortwahl ausfallen. Denn desto eher kritisiere ich ein soziales Phänomen und desto weniger greife ich eine konkrete Person in ihrer Ehre an. Das heißt nicht, dass ich über eine Gruppe alles sagen darf. (...) Schreibt jemand im Internet "Alle Männer sind Idioten", kann kein Mann die Aussage ernsthaft auf sich persönlich beziehen. Anders ist es, wenn ich über "die deutschen Ärzte" oder "die deutschen Richter" spreche. So viele gibt es davon nicht, und wegen ihrer Berufskleidung sind ihre Mitglieder gut abgrenzbar. Sie können als Gruppe beleidigt werden. Das Gleiche gilt für die aktiven Soldaten der Bundeswehr." Zitiert nach: 

 www.spiegel.de/panorama/meinungsfreiheit-was-darf-ich-sagen-und-was-nicht-a-1074146.html

Die Gruppe der Turnierreiter ist aber eine gut abgrenzbare Gruppe .... sehr dünnes Eis also fürs MMO. Da ausgerechnet Herr Strussione seinen Kritikern gerne mit Klage droht, obwohl er selbst zur Zeit aufgrund seines Events auch prominent ist, fällt mir zu ihm das Pippi-Langstrumpf-Lied ein: 

"Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt"



Das obere Video  ist eines der schönsten Freiheitsdressur-Videos, das ich kenne. Das untere betrachte ich ganz wertfrei, Pferdetraining ohne Druck gibt es nicht, aber da die Mustang-Makeover-Macher behaupten, sie würden sehen, ob mit Druck gearbeitet wurde oder nicht, wollte ich das einfach mal in Frage stellen, ob man dem fertigen Pferd ansieht, wie es zuhause trainiert wurde  (siehe bspw. Sequenz im unteren Video ab Minute 12:00 oder ab 1:07:00 bzw. 1:10:00) und wenn man nun das Video oben ansieht, sieht man wirklich nichts weiter als ein Pferd, das mit Freude bei der Arbeit ist.


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