Sonntag, 30. Mai 2021

GEZ-Klage: Kein Bock mehr für die eigene Gehirnwäsche zu bezahlen ...

... deswegen verklage ich die GEZ, die sich irrführend Beitragsservice nennt. Hier mein Schriftsatz zu Zwecken der Inspiration. Wenn ihr es mir gleichtun möchtet: Infos bei www.rundfunk-frei.de

Nicola Steiner

Verwaltungsgericht Köln


Datum

In der Sache zu Az. 

bin ich damit einverstanden, dass der WDR der Beklagte ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass parallel sehr wohl eine Befreiung wegen besonderer Härte beantragt wurde. Das ergibt sich auch aus dem bereits übersandten Schreiben des Beitragsservice vom 6.11.2020, erster Satz. Zeitgleich wird aber Feststellung begehrt, dass auch für die Vergangenheit keine Rundfunkbeiträge geschuldet werden, weil der WDR seinen gesetzlichen Aufträgen nicht nachkommt, was sämtliche vergangenen Zeiträume betrifft. Aus genau diesem Grund bin ich NICHT damit einverstanden, dass ein Einzelrichter entscheidet, denn dieses Urteil ist für alle Beitragszahler relevant: Es werden Zwangsbeiträge für eine Leistung erhoben, die der WDR gar nicht erbringt: Staatsferne, Meinungspluralität, Plattform für Meinungen von Minderheiten etc.

Außerdem verweise ich auf den bereits übersandten Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 28.7.2020 (Az.), in dem explizit zugesagt wird, dass der Anspruch des WDR bzw. des Beitragsservice NICHT vollstreckt wird. S. 2, Abs. 3. Zitat:Die Vertreterin der Beklagten erklärt, dass der bereits anhängige Anspruch auf Befreiung von der Rundfunksbeitragspflicht für den Zeitraum von September 2015 bis einschließlich August 2017 geprüft werde, sobald die Klägerin die entsprechenden Bewilligungsbescheide des Jobcenters bei dem Beklagten eingereicht habe. Sie sagt ferner zu, dass aus den im vorliegenden Verfahren angegriffenen Festsetzungsbescheiden vorläufig bis zur Vorlage der Bewilligungsbescheide nicht vollstreckt werde.“ Das Begehren des Beklagten steht im Widerspruch zu dieser Zusage. Denn ohne Bewilligungsbescheide ist mir solch ein Antrag auf Befreiung gar nicht möglich. Daher verweise ich auf den richterlichen Hinweis in Klammern auf S. 2, Abs. 3 des Schriftsatzes vom 12.4.21:Ausnahmen sind insoweit die Befreiungen aus sozialen Gründen.“

Ablehnungsbescheide des Jobcenters gibt es aber eben nicht, so dass es in meinem Fall Sinn machen würde, entsprechend die Entscheidung des Jobcenters abzuwarten. Diesbezüglich bemüht sich mein Rechtsanwalt Dietmar Klein seit 2013 und es wurde gebilligt, dass der GEZ-Antrag gestellt wird, sobald Bescheide vorliegen.

Beweis: - Zeugnis des RA

Entgegen der Ausführungen des Beitragsservice im Ablehnungsbescheid vom 12.3.2021 (letzter Satz auf S. 1) wird zeitgleich die Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr aus Einkommensgründen sehr wohl in Kürze vorliegen, da Arbeitslosengeld 2 dem Grunde nach für den streitgegenständlichen Zeitraum bewilligt werden dürfte. Lediglich die Höhe desselben steht noch aus. Leider ist es so, dass das Jobcenter unsere Anträge seit Jahren nicht oder nur zögerlich bearbeitet. Für den Zeitraum von Januar 2020 bis heute sind aber mittlerweile sämtliche Unterlagen, die das Jobcenter verlangt hat, eingereicht, so dass wir in Kürze mit einem Bewilligungsbescheid rechnen. Damit wäre die richterlich festgestellte Ausnahme erfüllt.

Langwieriger dürfte sich die Bearbeitung der Zeiträume von 2015 bis 2019 gestalten, wo aber genau diese Ausnahme ebenfalls greift. Frau Fehrenz von der Widerspruchsstelle des Jobcenters Oberberg hatte mitgeteilt, dass für die Bearbeitung der Anträge, die in den letzten sechs Jahren gestellt wurden, noch Unterlagen fehlen würden. Auf meine Anfrage per E-Mail bzw. die Bitte mir mitzuteilen, WELCHE Unterlagen ihr denn fehlen, habe ich bis heute keine Antwort erhalten (zwischenzeitlich schon: Es wurden Unterlagen erneut angefordert, die wir schon vor Jahren beigebracht haben). Möglicherweise wird nur eine Untätigkeitsklage Abhilfe schaffen, die aber erst nach sechs Monaten gestellt werden kann.

Beweis: Schreiben des Jobcenters vom 31.3.2021 an RA

Es wäre also sinnvoll gewesen, wenn der Beitragsservice sich an seine Zusage gehalten hätte, abzuwarten, wie das Jobcenter entscheidet, bevor die Zahlung der Gebühren zwangsvollstreckt werden.

Festgehalten werden muss, dass es ZWEI Klagegründe gibt. Es handelt sich also neben den sozialen Gründen gleichzeitig um eine Nicht-Erfüllung gemäß BGB § 323. Wie diese Nicht-Erfüllung aussieht, habe ich in meinem neuesten Buch dargelegt, wo es zu etwa einem Viertel um die Berichterstattung der Medien geht. Der Einfachheit halber übersende ich zur Begründung der Klage einen Auszug aus diesem Buch und Kopien zu den diesbezüglichen Quellen, die beweisen, dass der WDR (bzw. die ARD insgesamt) ihrer Verpflichtung zur Staatsferne und dazu, die Meinungsvielfalt in der vollen Bandbreite darzustellen und auch Minderheiten zu Wort kommen zu lassen schon lange nicht mehr nachkommt, aber dennoch für nicht erbrachte Leistungen Geld verlangt. Dass die Leistungen nicht im journalistischen Sinne erbracht werden, kann ich deswegen beurteilen, weil ich nicht nur gelernte Redakteurin, sondern auch Diplom-Medienwirtin bin. Auch habe ich vor 25 Jahren selbst beim WDR gearbeitet und hatte einen Einblick hinter die Kulissen der Hörfunkabteilung (WDR Wuppertal & EinsLive). Vorweg schicken möchte ich aber, dass der WDR bzw. die ARD auch in Corona-Zeiten ihren Pflichten gegenüber dem Bürger als Eigentümer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Staatsvolk) nicht nachkommt. Der Bürger hat kaum einen Nutzen von der Tätigkeit des WDR. Es gibt unzählige Beispiele, die diesen Sachverhalt beweisen. Es würde den Rahmen sprengen, sie alle aufzuzählen, weswegen ich dies exemplarisch am Beispiel der Tagesschau-Berichterstattung zur Behandlung von Covid 19 darlege. Weil ich es nicht besser ausdrücken könnte, zitiere ich zunächst den investigativen Journalisten Norbert Häring aus dem Bericht (https://norberthaering.de/medienversagen/tagesschau-vitamin-d/):

Wie die Tagesschau die eigenen Faktenchecker bloßstellt

16.5.2021 Auf Tagesschau.de ist zu lesen, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun davon ausgeht, dass Vitamin D doch zur Prävention und Behandlung von Covid-19 helfen kann. Eingeblendet wird ein Link zu einem Faktenchecker-Artikel mit dem Titel: 'Desinformation zu Corona - Vitamin D schützt nicht vor Covid-19-Erkrankung'. Schöner als die Tagesschau mit diesem Link zu dem älteren Faktenchecker-Artikel in ihrem Beitrag über die Kehrtwende des BfR 'Vitamin D doch nützlich bei Covid 19' kann man die zutiefst unjournalistische Attitüde der offiziösen Faktenchecker nicht entlarven, derzufolge alles falsch oder eine Verschwörungstheorie ist, was das Wahrheitsministerium oder dessen nachgeordneten Behörden (noch) nicht als richtig klassifiziert haben. Besonders auffällig und peinlich wird das immer dann, wenn das Wahrheitsministerium seine Wahrheit wechselt. Die Titelbehauptung im Faktenchecker-Artikel vom 10. Februar von Wulf Rohwedder – Vitamin D schützt nicht von Covid-19-Erkrankung – war in dieser Absolutheit Fake News. Denn sie war noch nicht einmal vom Text gedeckt. Im Text stand, dass es zwar bekannt ist, dass der (verbreitete) Mangel an Vitamin D im Körper die Anfälligkeit für Atemwegserkrankungen erhöht, zu denen auch Covid-19 gehört. Aber es fehle noch an ausreichenden Beweisen, dass Vitamin-D-Gaben auch bei und gegen Covid-19 helfen. Ein fehlender Beweis, dass etwas hilft, ist aber noch lange kein Beweis, dass etwas nicht hilft.“ (der zweite Beitrag wurde auch schon wieder aus Tagesschau-online gelöscht bzw. die Überschrift geändert).


Zu Zwecken der Belegfunktion nach Artikel 51 UrhG

Ich hatte den Antrag gestellt, dass ich aus Gewissensgründen nicht bereit bin, die Rundfunkgebühr zu bezahlen, weil mit dieser Form von Desinformation Menschenleben nicht nur riskiert, sondern sogar genommen werden. Es gibt seit Jahren Hunderte von Studien, die belegen, dass Vitamin D Covid-19-Todesopfer verhindert und schwereVerläufe abmildert. Diese Studien werden leider vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk - also auch dem Beklagten - ignoriert, der ja laut Rundfunkstaatsvertrag, die Regierung kontrollieren MUSS. Stattdessen ist er offenbar zum Propaganda-Organ verkommen, der nur noch veröffentlicht, was offizielle Behörden verlautbaren. Um die Argumentation mit dem vermeintlich fehlenden wissenschaftlichen Beweis bei Vitamin D aufzugreifen, stellt sich die Frage, ob die Fakten(er)finder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch nur ein einziges Mal recherchiert haben, ob es einen Beleg dafür gibt, dass der Lockdown oder die Masken irgendeine Wirkung aufs Infektionsgeschehen haben. Die Kanzlerin konnte dem Top-Journalisten Boris Reitschuster jedenfalls keine solche Studie vorlegen - ein Diskussionspapier der Leopoldina ist keine Studie. Demgegenüber bemängeln Dutzende Studien - davon eine von einem der meistzitiertenWissenschaftler der Welt: Dr. Ioannidis - nicht nur die fehlende wissenschaftliche Evidenz, sondern beweisen, dass Lockdowns kaum einen Nutzen haben, aber verheerende Schäden verursachen. Einer der Schäden lautet Arbeitslosigkeit. Steigt die Zahl der Arbeitslosen, steigt auch die Zahl der Selbstmorde. Durch die o.g. Desinformation werden also Menschen in den Tod getrieben oder man raubt ihnen dieExistenz, denn was an Hilfen ausgezahlt wird (wenn es denn ausgezahlt wird), reicht nicht zum Leben und nicht zum Sterben.

Hinzu kommen Schäden, die u.a. laut Oberregierungsrat StephanKohn, seinerzeit zuständig im Bundesinnenministerium, ebenfalls zum Tod führen können, wie z.B. verschobene Operationen. Das eine Beispiel von vielen beweist, dass wir Bürger auf der einen Seite gezwungen werden, Rundfunkbeiträge dafür zu bezahlen, dass man uns spätestens dann desinformiert, wenn eine solche Desinformation von Staats Wegen erfolgt. Wir werden also - überspitzt gesagt - gezwungen, unsere eigene Gehirnwäsche zu finanzieren. Auf der anderen Seite müssen wir uns die für uns wichtigen Informationen selbst beschaffen: also entweder selbst einen journalistischen Job machen und Hunderte Seiten von Primärquellen selbst wälzen (besagte Risikoanalyse, Studien zu Vitamin D und Lockdowns, Statistiken der WHO und des RKI etc.), wobei das ja genau der Job des Journalisten ist: Dem Bürger diese Arbeit abnehmen. Alternativ können wir die Dienste von Journalisten nutzen, die von unseren Zwangsgebühren keinen Cent sehen. Wir müssen also, zusätzlich zu den Rundfunkgebühren, die uns (abgesehen von Unterhaltungs- und kulturellen Sendungen, die ich genauso gut auf Youtube oder Netflix finde) als Volk keinen informativen Nutzen bringen, Artikel zusätzlich bezahlen, die hinter der Bezahlschranke sind - beigefügt ist exemplarisch ein Interview der nicht-öffentlich-rechtlichen Zeitung WELT. Über diese Irreführung von angeblich fehlender Intensivbetten und Triage-Panikmache hat der Beklagte (WDR) bis zum heutigen Tag nicht berichtet, obwohl es mir als Berufskollegin schon vor Monaten gelungen ist, entsprechende valide Quellen dafür beizubringen, dass mitten in der Pandemie Intensivbetten abgebaut und Krankenhäuser geschlossen wurden. Da der Beklagte seiner Aufgabe nicht nachkommt, bin ich nicht nur gezwungen, Informationen anderweitig zu beschaffen: Ich sehe es als meine moralische Pflicht an, die Bürger über diese Quellen zu informieren. Also selbst den Job zu machen, für den ich dem WDR Geld geben soll, obwohl er diesen Job eben nicht macht. Der Beklagte erhält also nicht nur Geld für nicht erbrachte Leistungen, er raubt mir auch meine Zeit.

Auch wenn ARD und WDR in Nischenprogrammen selten den einen oder anderen Corona-kritischen Bericht veröffentlichen (eine Ausrede, die bei gefühlt jeder Programmbeschwerde angeführt wird), so verstößt der Tenor, insbesondere bei Sendungen mit großer Reichweite gegen den Pressekodex Ziffer 14, wonach weder Panik verbreitet noch eine übersteigerte Hoffnung gemacht werden darf. Insbesondere liegt Nachrichtenunterdrückung vor, weil die fehlende Evidenz für Lockdowns von den öffentlich-rechtlichen Medien nicht thematisiert wird, obwohl dies die ENTSCHEIDENDE Information ist. Denn man hätte sich die verheerenden Lockdown-Schäden, die Zerstörung der Wirtschaft (das Wirt in meiner Berufsbezeichnung Diplom-Medienwirtin ist der Tatsache geschuldet, dass ich auch Volkswirtschaftslehre studiert habe), die zum Teil tödlichen Impfnebenwirkungen ersparen können, wenn man statt auf Lockdowns auf Vitamin D gesetzt hätte, um die vulnerablen Gruppen zu schützen, wie dies z.B. beim Wunder von Elgg erfolgreich praktiziert wurde. Damit bricht das ganze Kartenhaus über die Pandemie zusammen. Deswegen sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, dass der WDR auch unterlassen hat, darüber zu berichten, dass die Weltgesundheitsorganisation bekannt gegeben hat, dass Corona nicht gefährlicher als Influenza ist und ein PCR-Test eine Infektion nicht sicher feststellen kann. Unter dieser Prämisse hätte der Beklagte niemals - in keiner einzigen Sendung - von einem Anstieg der Infektionszahlen sprechen dürfen. Immerhin ist es der Job des Journalisten absolute Zahlen ins Verhältnis zu setzen. Auch das wurde unterlassen. Stattdessen wurde die Bevölkerung mit der Vermeldung von absoluten Zahlen, die weder ins Verhältnis gesetzt wurden zur Steigerung der Tests und wenn doch, dann nur am Rande, weil die alternativen Medien den ÖR dazu gezwungen haben, noch dahingehend korrigiert wurden, dass ein positiver PCR-Test laut WHO eben keine Infektion nachweisen kann. Der Beklagte hat also billigend in Kauf genommen, dass Kinder zu gesundheitsschädlichen Masken und sinnlosen Tests gezwungen werden. Ich bin nicht bereit, dafür Geld zu zahlen, dass man Kindern die Würde nimmt.

Meine weitere Begründung - auch für den Zeitraum ab 2013 - entnehmen Sie bitte folgendem

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