Donnerstag, 17. Oktober 2024

Gehirnwäsche gelungen: Kundin cancelt mich, weil meine politische Meinung Gewalt sei

Nach einer tollen Unterrichtsstunde im Natural Horsemanship, gab ich einer Kundin meine Handynummer. Daher konnte sie sehen, was ich auf WhatsApp teilte, was dazu führte, dass auch sie nur eine einzige Stunde bei mir nahm, und nie wieder kam. Sie schrieb per SMS t.me/NicolaSteiner/22798:

Hallo Nicola, ich möchte dir mitteilen, dass ich mich dazu entschieden habe, bei einer anderen Person weiter Unterricht zu nehmen. Zum Einen ist die Fahrerei einfach zu weit, zum Anderen merke ich, dass ich mich sehr unwohl damit fühle, weiter Unterricht bei dir zu nehmen, wo du dich bei WhatsApp so publik, u.a. gegen das Linkssein, Migration und diverse Genderpolitik positionierst. 

Ich merke, dass ich mich unwohl fühle mit einem Gegenüber, das sich so aktiv gegen die Lebensrealität von mir und meinen Freunden stellt, und gegen Dinge, die mir wichtig sind. Dann wird das Hobby-Erlebnis immer wieder zu einem Eiertanz mit dem Gefühl, sich nicht wirklich öffnen und fallen lassen zu können und nicht ganz ich selbst sein zu dürfen. Und das ist ja nicht der Sinn eines Hobbys. Ich danke dir für die Stunde, die ich haben durfte und wünsche dir alles Gute.“

Meine Antwort: „Ich war früher selbst links und Mitglied bei den Grünen, bis ich (fundiert als gelernte Redakteurin) erkannt habe, dass es beim Gendern nicht um Gleichberechtigung geht, sondern um das Gegenteil. Und bei Links geht es nicht um soziale Gerechtigkeit, sondern um Bevölkerungsreduktion bzw. darum, dass die Überlebenden in 15-Minuten-Städte eingesperrt werden sollen.

Würdest du meine Patriotenbücher kennen, wüsstest du, dass ich ein Mensch bin, der sich immer für die Schwächeren einsetzt. In den Romanen sind fundierte Fakten verarbeitet. Informationsbeschaffung ist mein Beruf. Da ich auch Propaganda-Fachfrau bin und jahrzehntelang beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gearbeitet habe, weiß ich aus 1. Hand wie sehr sie uns belügen. Du solltest dich besser informieren und weniger über andere urteilen; vor allem solltest du nicht diese Cancel Culture betreiben, nur weil jemand eine andere Meinung hat. Aber so sind sie halt die heutigen Linken. Das lässt sich übrigens mit Natural Horsemanship-Grundsätzen nicht vereinbaren, so dass ich deine Entscheidung begrüße.“

Darauf sie: „Nicola, Ich will dich überhaupt nicht canceln. Ich merke nur, dass ich mich mit dieser hasserfüllten Energie nicht umge-ben möchte. Und ich persönlich keinen Reitunterricht bei einer Person nehmen möchte, die sich für die „Omas gegen Links“ und einen drohenden Bevölkerungsaustausch ausspricht. Das hat nichts mit Canceln zu tun, sondern mit einer Klarheit, einer Selbstbestimmtheit und eigenen Präferenzen in der Freizeitgestaltung. Ich respektiere deine Haltung, deine Meinung und deine Werte als deine, aber ich respektiere auch meine Haltung und Energien. Und dann trennen sich an dieser Stelle unsere Wege. Und wie gesagt, ich meinte das ganz ernst, dass ich dir alles Gute wünsche.“

Und ich: „Du hast aber eben nicht nur den Unterricht abgesagt, sondern mich auf persönlicher Ebene kontaktiert, um mir die Meinung zu sagen. Jetzt setzt du einen drauf, indem du mir sogar Hass oder eine Hassenergie unterstellst, obwohl mein Antrieb LIEBE ist. Ich versuche die Menschen zu RETTEN und du lässt dich (von Medien) aufhetzen!

Zum Inhalt: Der Bevölkerungsaustausch findet nun mal statt und folgt Plänen wie dem Coudenhove-Kalergie und dem Hooton-Plan. Es ist kein Hass, die NACHWEISBARE Wahrheit zu sagen. Es ist auch kein Hass, wenn man eine SATIRE auf Omas gegen rechts teilt, die es offenbar begrüßen, dass Menschen auf offener Straße abgestochen oder vergewaltigt werden. Sind das deine Werte????“

Die Kundin löschte meine SMS, weswegen ich ihr auf WhatsApp schrieb:Schade, dass du (deine und) meine SMS gelöscht hast, weil es mir gar nicht so um die inhaltliche Auseinandersetzung ging (obwohl die sinnvoll ist), sondern ich es diplomatisch über den unter-haltsamen Weg versuchen wollte: https://steiner-horsemanship.blogspot.com/2025/10/frecher-gaul-beim-feucht-frohlichem.html

Bei meinem Hinweis auf die Links UNTERHALB des unterhaltsamen Aspektes ging es mir vor allem darum, dir EMDR vorzustellen, weil ich wirklich großes Verständnis für die kognitive Dissonanz habe, die Menschen steuerbar macht und es ihnen nicht ermöglicht, sich einer bedrohlichen Wahrheit zu stellen. EMDR hilft: http://www.12oaks-ranch.de/coaching/ und da würde ich dir ein (völlig unpolitisches) Coaching schenken, weil es mein Anliegen ist, die Volksseele zu heilen, nicht Zwietracht zu säen.“

KUNDIN: „Nicola, ich hab überhaupt nichts gelöscht :) das muss bei dir falsch angezeigt werden, bei mir ist alles noch da. Aber nein Danke, ich möchte gar kein Coaching machen, ich hab wirklich schon ganz viele gemacht. Und ich habe auch ein sehr klares Standing und eine Haltung, die möchte ich gar nicht mit dir diskutieren - und du deine ja auch nicht mit mir. Ich finde einfach viele deiner Aussagen sehr schmerzhaft und gewaltvoll. Und das darf ja auch deine Meinung sein, aber ich darf auch sagen: finde ich nicht, das ändert, wie ich dich wahrnehme und wie wohl ich mich mit dir fühle, dann trennen sich unsere Wege hier.“

ICH: Ich finde es eigentlich eher gewaltvoll, wenn versucht wird, das deutsche Volk durch Messerstecher auszurotten. Sich dagegen zu wehren, sehe ich als Notwehr. Menschen wie du, die aus Bequemlichkeit und um 'en vogue' zu sein, diese Morde zulassen und sogar schön reden, sind mir unverständlich. Aber dann die, die alles dafür tun, um den Massenmord an der Menschheit zu verhindern, als gewalttätig zu diffamieren, schlägt dem Fass den Boden aus. Ich glaube dir gerne, dass du schon einige Coachings hinter dir hast, sonst wärest du ja nicht so. Aber ich nehme nicht an, dass du es mit EMDR versucht hast. Dafür braucht es übrigens keinen Coach.

Das geht in Selbstanwendung - und ich finde, du bist das unserem Volk schuldig: https://www.youtube.com/watch?v=dISjv1Yf3O4&list=PLJjiTgC9GWQxjicmI-vLqWhje11iAGRdZ

[17:10, 27.10.2025] KUNDIN: „Na da haben wir eben unterschiedliche Wahrnehmungen, ich finde die Verallgemeinerung und Dämonisierung anderer Menschen und das Absprechen ihrer Menschlichkeit gefährlich und gewaltvoll, da haben wir unterschiedliche Perspektiven drauf. Ich fühle mich mit deinen Aussagen unwohl und möchte nicht von dir belehrt werden - du ja auch nicht von mir.

Für mich ist es absolut in Ordnung, dass sich unsere Wege an dieser Stelle trennen.“
[17:14, 27.10.2025] Nicola: „Wo genau habe ich verallgemeinert? Wen habe ich dämonisiert? Wem habe ich die Menschlichkeit abgesprochen? Was genau ist an meinen Posts gewaltvoll? Du arbeitest gerade gewaltig mit Strohmann-Manipulationen, indem du mir Dinge unterstellst, die ich nie gesagt habe, und dann dagegen argumentierst. Du bist also die, die Gewalt ausübt. Für mich ist das auch absolut in Ordnung, wenn sich unsere Wege trennen. Aber ich bin nicht bereit, deine infamen Unterstellungen kommentarlos auf mir sitzen zu lassen. Das, was du mir unterstellst, entspricht nicht der Wahrheit und ist somit strafrechtliche relevante üble Nachrede, falls du es Dritten gegenüber wiederholst.“

KUNDIN PER UNGESEHENER SMS: „Ja, Ich habe dich persönlich kontaktiert, weil das für mich etwas mit Ehrlichkeit zu tun hat. Ich würde wissen wollen, wenn sich jemand mit meinen (digitalen) Äußerungen unwohl fühlt. Und meine Werte sind vor allem auch Nächstenliebe, als Kind einer Migrationsfamilie auch der Schutz von Minderheiten und Frauen. Ich sehe in deinen Äußerungen wenig Liebe und viel Angst, sowie Satire und Aggression auf Kosten von Minderheiten - von denen ich mich, meine Familie und meine Freun-de direkt angesprochen fühle. Du findest mich dafür vielleicht naiv und uninformiert. Wir können das ja unterschiedlich wahrnehmen. Ich bin mir sicher, dass andere Menschen viel bei dir lernen können, aber ich verabschiede mich an dieser Stelle.“

MEINE MITTERNACHTSANTWORT: „Es geht nicht um Gefühle, sondern um Fakten. Aber wenn wir schon von Minderheiten sprech-en, so gibt es nur noch 6 Prozent weißhäutige Menschen auf der Welt. Gemäß Plänen von Leuten namens Coudenhove-Kalergi, Nizer, Hooton und einigen anderen, ist der Plan diese Weißen durch Rassenvermischung AUSZUROTTEN. Das ist NACHPRÜFBAR und damit fühle ich mich als weißhäutiger Mensch nicht nur unwohl, sondern sogar bedroht. Und deine Hautfarbe ist ja auch weiß. Mir zu unterstellen, ich hätte etwas gegen Minderheiten ist UNGEHEUERLICH. Beispielsweise wohnen gleich nebenan zwei sehr dunkelhäutige Kinder, die bei mir und meinen Pferden willkommen sind und auch kommen. Es ist aber etwas anderes, wenn man Flüchtlingen in Lagern die Zuschüsse streicht, um sie zu ZWINGEN nach Deutschland zu kommen, weil sie sonst verhungern. Das ist ebenfalls keine Theorie, sondern über Primärquellen nachweisbar - wie auch die Pläne zum Genozid an der Menschheit bis auf eine halbe Millionen, die aber in Smart Cities eingesperrt werden. Natürlich fühlt man sich damit unwohl. Mich hat es erstmal in eine schwere Depression gebracht, als ich davon erfuhr. Aber die Wahrheit ist nunmal die Wahrheit. Es hilft auch nicht weiter, wenn man die Wahrheit Hass und Hetze nennt. Ich gebe mein Leben, um die Menschen zu retten - inklusive der dunkelhäutigen Nachbarskinder - und du wagst es ernsthaft mich dafür zu DIFFAMIEREN. Was tust du, um die Menschen zu retten? Es ist auch nicht meine MEINUNG, dass du uninformiert bist. Du BIST es. Man nennt das in der Psychologie Mitläufer-Syndrom. Und obwohl du so unverschämt zu mir warst (weil Unterstellungen) habe ich dir Hilfe angeboten. Wer von uns ist denn jetzt die ‘Gute’?“

Freitag, 19. Juli 2024

Klageschrift: Der Patriot zeigt weder Reue noch Gesprächsbereitschaft

Leider gab es geschäftsschädigende Verleumdung durch meinem Co-Autor, so dass ich mich gezwungen sehe, meinen Unterlassungsanspruch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Einzelheiten gibt es in diesem Video und im Video ganz unten. Zwischen die Videos habe ich den Wortlaut der Klageschrift gesetzt:

K L A G E

von Nicola Steiner, Brunnenweg 15, 51789 Lindlar                                       Klägerin –

gegen  – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –                 Beklagter –

wegen übler Nachrede / Verleumdung nach § 186 / § 187 StGB und Beleidigung § 185 StGB.

Es wird b e a n t r a g t,

1. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, dass er keine Einwilligung zur Veröffentlichung von Informationen über ihn – inklusive Belanglosigkeiten – für den zweiten Teil der Patrioten-Trilogie der Klägerin gegeben hätte, wie behauptet am 26.5.2024 (Screenshots: Anlage 1).

2. den Beklagten zu verurteilen, es in Zukunft zu unterlassen, Dritten gegenüber zu behaupten, die Klägerin hätte ihn gestalkt, wie behauptet am 27.5.2024 (Screenshots in der Anlage 1).

B e g r ü n d u n g:

Die Parteien haben als Autorenpaar gemeinsam den ersten Teil einer Trilogie realisiert. Der Beklagte hat sich mit Textbeiträgen am autobiografischen Roman „Gedankensex mit einem Patrioten“ beteiligt. Nach Fertigstellung haben sich die Parteien mündlich darauf verständigt, entweder die Trilogie in einem zweiten Teil fortzusetzen oder gemeinsam ein Täterbuch zu realisieren. Zwischen den Parteien kam es in der Folgezeit zu einem Zwist, der letztlich Inhalt des zweiten Teils der Trilogie wurde. Nach der Wiederannäherung hat der Beklagte per E-Mail seine Bereitschaft erklärt, auch am zweiten Trilogie-Teil mitzuwirken. Bei einem persönlichen Gespräch verlangte er dann von der Klägerin, dass er im zweiten Teil nicht mehr als Buchfigur Falco geführt wird. Die Klägerin erklärte ihm, dass es literarisch nicht möglich ist, in einer Trilogie die männliche Hauptfigur einfach auszutauschen, weil eine Trilogie EIN Buch in drei Teilen ist. Da bislang nur 50 Exemplare des ersten Teils verkauft worden waren, bot sie dem Beklagten an, dass er einheitlich in beiden Teilen einen neuen Alias bekommt. Das lehnte der Beklagte ab.

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Auf weitere Gesprächsangebote der Klägerin, die Realisierung der Bücher betreffend, reagierte der Beklagte nicht. In ihrer E-Mail vom 7.11.2023 legte die Klägerin dem Beklagten somit dar, dass es bei den Büchern um Gesellschaftskritik ginge - also um mehr als die Mann-Frau-Beziehung zwischen der Klägerin und dem Beklagten. Die Patriotenbücher sollen die Menschen inspirieren, andere Wege der Konfliktbewältigung zu gehen und den Menschen auch Heilung bringen, erklärte sie ihm. Außerdem sollten die Bücher darlegen, dass Täter wie der Beklagte deswegen zu Tätern würden, weil sie in der Kindheit Opfer waren. Durch die Verweigerung jeglicher Gespräche würde der Beklagte die Bücher blockieren, da die Klägerin nicht über seinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen wolle. Darauf gab der Beklagte nun doch seine Einwilligung mit der Mail vom 9.11.2023 (Anlage 1) für den zweiten Teil der Trilogie.

Der Beklagte schrieb darin wörtlich: „Schreib deine Bücher oder auch nicht. Ich möchte mich nicht damit beschäftigen, aber auch nicht im Weg stehen. Ich werde auch die 200 Seiten (oder noch mehr) Seiten nicht lesen. Ich kann nur meine Bitte wiederholen, dass wenn du Dinge, die ich dir im Vertrauen erzählt habe, in die Bücher mit 'reinnehmen willst, dann nur in der Form, dass keine Rückschlüsse auf mich möglich sind.“

Da die Klägerin es so empfand, dass der Beklagte ihr jegliche Verantwortung zuschob und es ihr nicht möglich war, darüber zu entscheiden, was er als im Vertrauen erzählt wertete und was nicht, schrieb sie ihm, dass er das selbst entscheiden müsse. Da er ihr nicht antwortete, schlug sie ihm vor, es so zu handhaben, dass sie Dinge herausnimmt, die er im ersten Teil beanstandet hatte, aber die Sachverhalte im zweiten Teil lässt, die er auch im ersten Teil zur Veröffentlichung freigegeben hatte, beispielsweise, dass es eine Tat gibt, die er sich nicht verzeihen kann und dass er an einer sexuellen Blockade infolge dieser Tat leidet, ohne zu benennen, was genau seine Tat war. Dem widersprach der Beklagte nicht. Daraufhin löschte die Klägerin Ende des Jahres 2023 in mühevoller Kleinarbeit über 50 Din-A 4-Seiten aus dem Entwurf, der dem Beklagten vorlag und übersandte ihm die nun entschärfte Version mit nur noch 150 Din-A-4- bzw. 300 Buchseiten mit der Bitte diese zumindest zu überfliegen, um zu entscheiden, ob darüber hinaus noch weitere Inhalte gelöscht werden sollen. Auch hier widersprach der Beklagte nicht, was die Klägerin als konkludente Einwilligung wertete.

Die Tat des Patrioten: HIER - - - Inhalt & Leseproben
Trotzdem veröffentlichte die Klägerin den zweiten Teil der Trilogie NICHT, sondern ließ vorab nur zehn Exem-plare drucken, wovon sie die Hälfte überregional bzw. ins Ausland verkaufte und die andere Hälfte nutzte, damit weitere Menschen, die als Inspiration in dem fiktiven Roman dienten, ein Veto einlegen könnten, falls sie sich selbst wieder erkennen. Einige dieser Personen haben das Buch dann auch in diesen Druckversionen lektoriert, weil die Klägerin ihr Buch nicht als PDF weiterleiten wollte, um eine missbräuchliche Verbreitung zu unterbinden. Dem Beklagten wurde per E-Mail mitgeteilt, dass diese zehn Vorabdrucke zu Zwecken des Lektorats genutzt wurden. Auch auf diese E-Mail reagierte der Beklagte nicht. Die Klägerin hatte ihm mitgeteilt, dass sie das Buch erst dann veröffentlichen wird, wenn sie ein Feedback von ihm erhalten habe. Sie wartete bis Ende Mai auf sein Veto, das er niemals eingelegt hat. Ein einziges Mal schrieb er ihr: „Lass mich mit deinen Büchern in Ruhe.“ Das hielt sie nicht davon ab, ihm Entwürfe mit „Lies es oder lass es“ zu schicken, weil sie das nicht entscheiden wollte.

Am 26.5.2024 erfuhr sie, dass der Beklagte die Klägerin bei Dritten entwertete, indem er behauptete, die Klägerin würde Bücher schreiben, in denen sie ihren Liebeskummer verarbeite, weil sie das Konzept des Ausweinens bei der besten Freundin nicht kenne. Sie würde die Privatsphäre Dritter verletzten, obwohl sich die Klägerin ja mit der Zusendung der Entwürfe an den Beklagten und der Weitergabe der Vorabexemplare an andere Buchfiguren über die rechtlichen Vorgaben hinaus jede Mühe gegeben hat, dass sich niemand – auch nicht der Beklagte – als negativ dargestellt empfindet. Daraufhin schickte die Klägerin dem Beklagten am Abend des 27. Mai 2024 eine E-Mail, in der sie ihn aufforderte, er möge diese seine unwahre Behauptung richtig stellen, da diese geschäftsschädigend sei.

Diese E-Mail der Klägerin beantwortete der Beklagte nicht (dies wohl vor dem Hintergrund, weil die Klägerin am Tag vor Silvester auf Distanz zum Beklagten gegangen war, weil sie keine Liebesbeziehung mit einem Narzissten und notorischen Lügner führen wollte. NUR seine Lügen sind Inhalt des Rosenkrieg-Buches), sondern übte Rache, indem er die streitgegenständliche Äußerung aus Anlage 1 tätigte, in der er wahrheitswidrig behauptete, er habe GAR KEINE Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt und hätte vielmehr der Veröffentlichung von Informationen von ihm ausdrücklich widersprochen – sogar der Veröffentlichung von Belanglosigkeiten. Der Beklagte ließ es so aussehen, als habe die Klägerin ihn nicht darüber informiert, dass der zweite Teil der Trilogie irgendwann veröffentlicht wird, was sich aus seiner Formulierung ergibt, dass scheinbar (!) die Veröffentlichung eines weiteren Buches anstünde.

Inhalt & Leseproben von Teil 1
Als der Beklagte (zu Recht) darauf hingewiesen wurde, dass er dies mit der Klägerin persönlich klären sollte und nicht in einer öffentlichen Telegram-Gruppe, behauptete der Beklagte, , dass er das nicht könne. Er habe die Klägerin wegen Stalking auf Social Media gesperrt, womit er ihr eine Straftat unterstellte, die sie nie begangen hat. Offensichtlich hat er sich auf diesem Weg für die Zurückweisung in der Liebesbeziehung gerächt, sowie er sich auch bei seiner vorigen Freundin gerächt hat, als diese seinen Heiratsantrag abgelehnt hat. Nur am Rande sei erwähnt, dass Dritte der Klägerin erzählt haben, dass er diese Frau tagelang eingesperrt eingesperrt haben soll. Die diesbezüglichen Passagen hat die Klägerin auf Wunsch des Beklagten ebenfalls aus dem Entwurf gestrichen, weil der Beklagte diese Tat immer bestritten hatte, obwohl seine eigenen Äußerungen der Klägerin gegenüber nahelegten, dass der Beklagte die Frau wirklich eingesperrt hat, weil er ihr im Vertrauen gesagt hatte, dass er seit über zehn Jahren mit schlechtem Gewissen herumlaufe, weil er „etwas Schlimmes“ getan habe, wobei es ihm zufolge um „Taten und Unterlassungen“ ging. Aber auch das hat die Klägerin ja aus dem Buch gelöscht. Es wurde niemals veröffentlicht, obwohl das Buch ja ursprünglich (gemeinsam) als Täterbuch geplant worden war.

Die Klägerin war sogar bereit, dem Beklagten alles zu verzeihen, was er in der Vergangenheit getan hat (auch körperliche Gewalt), insofern der Beklagte bereit sei, mithilfe einer EMDR-Therapie dafür zu sorgen, dass ihm solche Affekttaten nie wieder passieren können. Genau das ist ja die Buchidee, dass Täter mit dieser von Francine Shapiro entwickelten Methode, ihre Kindheitstraumata überwinden können. Shapiro ist es nämlich in den USA sehr wohl gelungen, Männer, die ihre Frauen schlugen, zu heilen (sogar Männer, die Kinder sexuell missbrauchten). Aber der Beklagte war eben nicht dazu bereit, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen, was ja der Grund für das persönliche Zerwürfnis zwischen den Parteien war. Aber die E-Mail, die die Klägerin dem Beklagten am Tag vor Silvester geschickt hat, ist ja gar nicht Gegenstand im zweiten Teil der Trilogie und somit auch nicht streitgegenständlich.

Streitgegenständlich sind lediglich die Aussagen des Beklagten, die Klägerin hätte ihn gestalkt und er hätte niemals eine Einwilligung für die Veröffentlichung der Bücher erteilt. Um sich außergerichtlich mit dem Beklagten zu einigen, hat die Klägerin ihn mit Schreiben vom 3.6.2024 abgemahnt (Anlage 3.1) und ihn aufgefordert, die Unterlassung zu erklären (Anlage 3.2) oder selbst einen Vorschlag zu machen, wie die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen ist. Der Beklagte hat weder die vorgefertigte Erklärung unterschrieben noch eine eigene Erklärung verfasst noch einen anderen Weg vorgeschlagen, wie der Ruf der Klägerin wiederhergestellt werden kann. Stattdessen hat er die Ansprüche der Klägerin mit Schreiben vom 20.6.2024 wegen angeblicher gravierender Formmängel abgelehnt, ohne darzulegen, worin genau er die Formmängel sieht (Anlage 2). Mit diesem seinem Schreiben hat der Beklagte nicht nur bestätigt, dass er die Abmahnung erhalten hat, sondern auch höchstselbst bewiesen, dass es eine höchst wahrscheinliche Wiederholungsgefahr gibt.

Als die Welt noch in Ordnung war in # 1
Perfiderweise drehte er es so, als hätte er nie etwas Anderes gesagt, als dass er nie die Einwilligung erteilt hätte, dass die Klägerin Dinge veröffentlichen darf, die er ihr im Vertrauen erzählt hatte. Das hat die Klägerin auch nie behauptet, aber durch diese seine Einlassung schiebt er der Klägerin erneut den Schwarzen Peter zu. Sein Schriftsatz beinhaltet also genau das Gaslighting (emotionale Gewalt), das am Ende dazu geführt hat, dass die Klägerin den Kontakt auf rein berufliche Belange (Buchentwürfe) reduziert hat: Der Beklagte windet sich durch die Verdrehungen der Tatsachen aus der Affäre und leugnet die üble Nachrede gegen die Klägerin genauso wie er das leugnet, was er seiner vorigen Freundin angetan hat. Der ungeheuerliche Stalking-Vorwurf wird in seiner Einlassung noch nicht einmal erwähnt. Der Klägerin bleibt also nichts anderes übrig, als die Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen auf dem Klageweg durchzusetzen, zumal der Beklagte in E-Mails Anfang Juni 2024 sogar behauptet hat, dass seine Sicht der Dinge (gar keine Einwilligung) eine zulässige Interpretation seiner Einwilligung vom 9.11.2024 sei. Er zeigt nicht die geringste Reue und scheint überhaupt kein Unrechtsbewusstsein zu besitzen.

Nichtsdestotrotz hat die Klägerin ihm in mehreren E-Mails vorgeschlagen, dass die Parteien versuchen, den Konflikt im persönlichen Gespräch aus dem Weg zu räumen und eine Komprossmisslösung zu finden. Sie hat ihm auch erneut dargelegt, dass diese seine verzerrte Wahrnehmung der Realität eine Folge seines Kindheitstraumas ist und hat ihm zum wiederholten Male Hilfestellung als Coach angeboten, um diese Affekthandlungen, die ihn immer wieder in Teufels Küche bringen und Frauen schwer traumatisieren, zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Da die Klägerin nicht nur Psychologie im Nebenfach studiert hat, sondern auch ausgebildete Redakteurin und Diplom-Medienwirtin ist, hat die Klägerin wasserdicht herausgefunden, dass sämtliche psychische Störungen wie PTBS, Borderline, Narzissmus, Psychopathie, ADHS, Autismus und Depressionen Traumafolgestörungen sind, wobei die Amygdala im limbischen System auf das Stammhirn schaltet und im (eingebildeten) Überlebenmodus den Cortex abschaltet, weil, wenn es ums nackte Überleben geht, keine Zeit zum Nachdenken ist und auch keine Zeit für Empathie (die ebenfalls im Cortex angesiedelt ist).

Teil 3 sollte eigentlich 2025 erscheinen

Das Problem bei Traumafolgestörungen ist, dass die Amygdala viel zu häufig in diesen grausamen Modus schaltet. EMDR vermag die verantwortlichen Trigger zu eliminieren / ins Langzeitgedächtnis zu befördern, wodurch solche Affekttaten nicht mehr geschehen. Zwar gibt es keine berufsrechtlichen Beschränkungen für EMDR, aber die Klägerin hat den Beklagten zudem darauf hingewiesen, dass diese Behandlungsmethode auch von den Krankenkassen bezahlt wird, wenn er ihre Hilfe nicht annehmen will. Aber auch dies lehnte er ab, was erneut ein Hinweis darauf ist, dass es ihm an Empathie mangelt und er seine (emotionale) Gewalt in keinster Weise bereut. 

Zeitgleich mit der Abmahnung hat die Klägerin dem Beklagten großmütig zugesichert, dass sie auf ihre Unterlassungsansprüche verzichten würde, wenn der Beklagte sich in Behandlung begibt, damit zumindest in Zukunft keine Geschlechtsgenossinnen mehr unter seinen Affekttaten leiden (auch die üble Nachrede war solch eine Affekttat).

Festzuhalten ist nun aber, dass die Klägerin bereit wäre, die Klage zurückzunehmen, wenn es irgendein Angebot von Seiten des Beklagten geben würde, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, ohne dass er seine üble Nachrede leugnet, womit er die Klägerin rechtlos stellt. Bislang hat es dazu keinerlei Bemühungen des Beklagten gegeben – noch nicht einmal eine Entschuldigung oder ein anderes Zeichen dafür, dass der Beklagte seine neuerliche Grausamkeit bereut. Denn seine üble Nachrede vermag die berufliche Existenz der Klägerin zu zerstören und ist somit nicht hinzunehmen, wie der Beklagte es der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 20.6.24 (Anlage 2) abverlangt.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: 

 - Screenshots der streitgegenständlichen Äußerung (Anlage 1)

- Abmahnung der Klägerin vom 3.6.2024 (Anlagen 3.1. und 3.2)

- Zurückweisung des Unterlassungsanspruches vom 20.6.2024 durch den Beklagten (Anlage 2)

Seine Antwort auf meine Abmahnung - Ablehnung meines Unterlassungsanspruchs

Leseproben:

Der Sturm, den der erste Teil aufgewirbelt hat, führte zu einem lustigen 3-D-Schachduell am Turm,

das im vierten Teil dazu führt, dass man hinter meinem Rücken einen neuen Treff organisiert.

Frecher Gaul sprengt Kindergeburtstag für Erwachsene

Silvesternacht erfordert Bügeleisen zum Lachfalten glätten

Mordanschlag am Heiligen Abend: Mit Nachtisch gedroht

Wildes Mädchen: Schüttel' Dein Haar für mich

+  SEHR  LANGE  GEDANKENSEX-LESEPROBE  BEI  GOOGLE  BOOKS

+ ROSENKRIEG MIT EINEM PATRIOTEN BEI GOOGLE BOOKS

Auch als E-Book: #3 (Kinderleid mit einem Patrioten) und #4 (Engelsflammen mit einem Patrioten)

und als Sprachnachrichten in meinem Telegram-Kanal: 

Sex bei den Kelten und ein Klosterfrosch

Falco steuert einen F-Drop zum Thema Viren bei

Etwas Amüsantes und ein Rätsel dazu, wie die Botschaften des Buches versteckt wurden

und aus dem 5. Teil, der, wenn überhaupt, 2027 erscheint - wo das 1883-Zitat vorab lautet:

"Wir sind schon im Himmel und in der Hölle, Sie existieren nebeneinander und Gott ist das Land."

sowie als Hörbuch in dieser PLAYLIST. Es geht in dem Buch auch um Heilung, weil der Grund dafür, dass sich die Menschen bis zur Selbstaufgabe anpassen, egal, was man ihnen antut, könnte (laut Hans-Joachim Maaz) sein, dass ein Großteil der Bevölkerung schwer traumatisiert ist. Deswegen lautet der Untertitel des autobiografischen Romans Seelenreise auf Heavy-Metal-ArtFalco hat mir Heilung gebracht und ich gebe dies nun in meinem Coaching an andere weiter - mehr Infos zum Thema Selbstheilung und Seelenreisen auf:

www.12oaks-ranch.de/coaching/


Sonntag, 28. Januar 2024

Rosenkrieg um Rosenkrieg-Buch?

Infos zum Buch | Auch als E-Book
Gerade eben habe ich die ersten Exemplare vom zweiten Teil der Patrioten-Trilogie drucken lassen und schon formieren sich die ersten Mobber (Anlass: ganz unten): 

Das kennen wir ja vom ersten Teil

Manchmal wünschte ich mir daher, ich hätte vor 100 Jahren gelebt, denn damals durfte man seine persönlichen Erlebnisse noch in Romanen erzählen, z.B. Hermann Hesse, der in der Erzählung „Narziss und Goldmund" seine Erlebnisse im Kloster Maulbronn verarbeitete. 

Wer heute dasselbe wagt, erntet Entrüstung oder gar Verleumdung und das könnte Gründe haben: Denn die Literatur hat schon immer für ein Umdenken im Volk gesorgt – gerade im Volk der Dichter und Denker. 

Kunst ist so unendlich wichtig für den Widerstand, denn damit können wir Menschen ansprechen, die wir mit harten Fakten eben nicht erreichen. Viele von uns wundern sich seit der Coronakrise, dass sich so viele unserer Mitmenschen den nachweisbarenTatsachen verschließen. Aber sie verschließen sich nicht aus Böswilligkeit, sondern weil wir in einer traumatisierten Gesellschaft leben und auch gegen diese Tatsache verschließen sich die meisten - zumindest in Bezug auf sich selbst (Third-Person-Effect).