Freitag, 2. Juli 2021

Jetzt reicht's: Bernd Hackl wird von mir wegen übler Nachrede abgemahnt

Im folgenden React-Video ist ersichtlich, dass Bernd Hackl mir unterstellt, ich hätte im Vorfeld der letzten Equitana seinen Sohn bedroht. Das ergibt sich aus dem Gesamtzusammenhang und der Tatsache, dass Bernd Hackl genau diesen Tatvorwurf bei der Equitana 2017 Besuchern der Equitana gegenüber geäußert hat. 

Entsprechende Screenshots liegen mir vor (zu finden auf S. 265 in meinen Buch "Die Pferdemafia - zwischen Pferdeprofis und Mustang Makeover") - die Namen der Personen, denen von Bernd Hackl wahrheitswidrig erzählt wurde, ich hätte nicht nur Hackls Kind bedroht, sondern auch Telefonterror betrieben, sind mir bekannt. 

Unter dem Video findet ihr den Entwurf einer Abmahnung, die Bernd Hackl erhalten soll sowie darunter die vorformulierte Unterlassungserklärung. Eine ähnliche Abmahnung und Aufforderung zur Richtigstellung geht an den Betreiber des Youtube-Kanals PferdeMagazinInfo (HIER), der es vor allem versäumt hat, mir im Falle dieser Verdachtsberichterstattung (ich werde ja einer Straftat beschuldigt), Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und ebenfalls den Eindruck erweckt, als würde es sich bei den Beschuldigungen um Tatsachen handeln.

Nicola Steiner

A D R E S S E

Bernd Hackl

A D R E S S E

2.7.2021


Sehr geehrter Herr Hackl,

Im Video „PferdeTALK Teil 1“ des Youtube-Kanals PferdeMagazinInfo (youtu.be/EKf6Mt-5a1c) stellen Sie unwahre Tatsachenbehauptungen auf, bei denen sich um rechtswidrige und schwerwiegende Eingriffe in meine Persönlichkeitsrechte handelt.

Sie beschuldigen mich einerseits der Straftat, ich hätte vor der Equitana 2017 Ihren Sohn bedroht und behaupten andererseits, dass in meine Pferdemafia-Buch Lügen verbreitet würde. Ich fordere Sie somit auf beiliegende Unterlassungserklärung binnen 14 Tagen unterschrieben an mich zurückzusenden, da ich ansonsten gerichtliche Schritte einleite.

Zwar werde ich im Video nicht namentlich genannt, aber durch zahlreiche Äußerungen Ihrerseits bin ich als Person ohne Zweifel zu identifizieren. Zum Einen nennen Sie den Titel meines Buches „Pferdemafia“ in verkürzter Form (Mafia), zum anderen nennen Sie zahlreiche Details, die zumindest für jeden, der das Buch kennt, keinen Zweifel offen lässt, dass es sich um meine Person handelt, denn Sie beschreiben einen Vorfall auf der Pferdemesse Equitana 2017, den Sie auch in einem Gerichtsprozess (Az. 14 O 91/17 beim LG Köln) des Verlages, bei dem Ihre Bücher erscheinen, in einem Schriftsatz dargelegt haben (in meinem Buch zitiert im Kapitel „Der Prozess“). In diesem Schriftsatz, in dem Sie sich unaufgefordert selbst „Zeuge“ nennen, behaupteten Sie, dass Sie versucht hätten, mich auf der Equitana anzusprechen, worauf Sie unwahr behaupteten, ich sei davongelaufen (im Video „wie eine Irre davon gelaufen“). Aber auch für Menschen, die das Buch nicht kennen, ist zu erkennen, dass es nur um mich gehen kann, denn ich werde als Hauptkritikerin bezeichnet, wobei sich zahllose Details unverwechselbar auf meine Person beziehen, beispielsweise die Tatsache, dass ich wegen eines Unfalls Schmerzmittel nehmen musste oder dass ich seit Neuestem für meine React-Videos über die Sendung „Die Pferdeprofis“ einen Euro für eine Kanalmitgliedschaft verlange.

Im Video erwecken Sie im Gesamtzusammenhang ab Minute 12 des Videos den Anschein, als hätte ich folgende Äußerung getätigt: „Ich werde Bernd Hackl und seine Brut auf der Equitana aufspüren und dann gnade ihm Gott.“ In der Folge werde ich sogar indirekt bedroht, ich möge verbluten oder solle erwürgt werden. Hinzu kommt, dass Sie seinerzeit auf der Equitana gegenüber einer Ina Dreibholz ebenfalls behauptet haben, ich hätte Ihre Kinder bedroht und bei Sandra Schneider Telefonterror betrieben, was nicht nur durch die Zeugenaussage, sondern auch durch Screenshots belegt ist. Diese Beschuldigungen sind völlig aus der Luft gegriffen und sind somit ein schwerer Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, da ich einer Straftat beschuldigt werde. Daraus resultiert der nun von mir vorgetragene Unterlassungsanspruch.

Auch unterstellen Sie, ich hätte behauptet, Sie hätten mich verklagt, auch wenn Sie dies im gleichen Satz bei Minute 24:45 durchaus relativieren in „Ihr Verlag“, was zutreffend ist, denn Ihr Verlag ist nicht zwangsläufig, ein Verlag, der Ihnen gehört, sondern damit ist für jeden verständlich, dass es der Verlag ist, bei dem Sie Ihre Bücher verlegen. Allerdings gehören Sie meines Wissens beim Pepper-Verlag ja sehr wohl zu den Gründungsmitgliedern und sind später ausgeschieden. Hier werde ich von Ihnen erneut ab Minute 24 zu Unrecht der Lüge bezichtigt. Im Video unterstellen Sie, es ginge mir bei meiner journalistischen Arbeit nur darum, Aufmerksamkeit zu generieren. Außerdem behaupten Sie unwahr, ich hätte auf Ihrem Rücken Werbung betreiben wollen, denn die Nutzung des Buchcovers zu Zwecken des Zitats war aus höchstrichterlicher Sicht zu journalistischen Zwecken legitim und nicht zu beanstanden.

Zur Rechtslage sei dargelegt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht mich u.a. vor unwahrer sowie ruf- und geschäftsschädigender Kritik schützt. Eine Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist im Falle unwahrer Tatsachenbehauptungen bekanntlich entbehrlich, da derartige Äußerungen bereits nicht in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (BVerfG NJW 1983, 1415 – NPD von Europa, BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer) und nichts zu einer schutzwürdigen Debatte von allgemeinen Interesse beitragen. Dafür fehlen im o.g. Video die erforderlichen, tatsächlichen Bezugspunkte (vgl. Soehring / Hoene Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 20 Rn, 9b).

Viele Ihrer Äußerungen (ab Min. 16 im Video: 'Terrorist', 'unsere größte Kritikerin, die unter dem Stichwort Mafia Lügen verbreitet' ab Min 17:45 'im Kopf halt verrutscht') stellen den Tatbestand der Schmähkritik dar, noch dazu fernab jeglicher Tatsachengrundlage. Dies ist beleidigend und nicht hinnehmbar. Hier geht es allein um die Herabsetzung meiner Person („Es gibt Menschen, die sind einfach krank.“ / „Spinner“). Eine Abwägung der gegenseitigen geschützten Positionen fällt daher zu meinen Gunsten aus (vgl. Hoene, in: Soehring / Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 22 Tz., 11a). Schmähkritik liegt vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen soll (BVerfG, Beschl. v. 11.11.1992, Az.: 1 BvR 693/92; BVerfG, Beschl. v. 07. Dezember 2012, Az.: 1 BvR 2678/10).

Die Unterstellung ich sei (geistes-)krank ausgedrückt mit „im Kopf verrutscht“ hat zweifelsohne nichts mit den Eigenschaften meiner Person zu tun. Die Unterstellung solcher Geisteszustände ist schwer herabwürdigend. Dies ist unzulässig gemäß BVerfG, Beschluss v. 11.11.92, Az.: 1 BvR 693/92, BVerfG, Beschl. v. 07. Dezember 2012, Az.: 1 BvR 2678/10)

Andere Äußerungen im Video, insbesondere, die die meinen Verkehrsunfall betreffen, sind völlig aus dem Kontext gerissen und erweisen sich als sinnentstellend. Die Äußerungen sind daher bereits aus diesem Grund rechtswidrig (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 – Soraya, BVerfG NJW 1980, 2070 – Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 – Böll; BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).

Sollte es erforderlich werden, dass ich meine Rechte im Wege der einstweiligen Anordnung erwirken muss, so ergibt sich der Verfügungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 185 ff. StGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Abs. 1 GG.

Am Vorliegen eines Verfügungsgrundes bestehen keine Zweifel, denn ich habe erstmals am 1.7.2021 über eine von mir gesicherte WhatsApp-Nachricht von dieser Schmähkritik bzw. die unwahren Tatsachenbehauptungen meine Person betreffend Kenntnis erlangt.

Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist unabhängig davon begründet.


Mit freundlichen Grüßen                                                Nicola Steiner


U N T E R L A S S U N G S E R K L Ä R U N G

Bernd Hackl, A D R E S S E

An:

Nicola Steiner A D R E S S E

Hiermit verpflichtet sich Bernd Hackl gegenüber Nicola Steiner bei Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe im Einzelfall von Nicola Steiner festzulegen ist und ggf. vom Landgericht Köln zu überprüfen ist, es künftig zu unterlassen, unter Bezugnahme auf Nicola Steiner zu verbreiten (jeweils das Fettgedruckte):

1. Nicola Steiner hat Folgendes angedroht:Ich werde Bernd Hackl und seine Brut auf der Equitana aufspüren und dann gnade ihm Gott“ wie dem Gesamtzusammenhang des Videos im Youtube-Kanal PferdeMagazinInfo „Pferde TALK Folge 1 – Die Pferdeprofis Bernd Hackl und Katja Schnabel“ zu entnehmen ist (bei Minute 12: obiger Satz / ab 12:40 „Ich weiß wie die Person ausschaut“ / ab 13:30 „Unterm Strich: Passiert ist gar nichts, aber ich hab' die Person laufen gesehen und dann habe ich gedacht 'Können wir ja mal reden' und da sag i' 'Hey, dich kenn' ich doch. Die dreht sich um, rennt los wie eine Irre ...“). Die in Klammern beschriebene Situation ist eindeutig der Person zuzuordnen, die die Drohung ausgesprochen hat. Beschrieben wird aber dieselbe Begebenheit, die im Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln unter dem Az. 14 O 91/17 als meine schriftliche Zeugenaussage eingereicht wurde und im Buch „Die Pferdemafia“ im Buchteil „Der Prozess“ wiedergegeben wird, allerdings ohne den Zusammenhang mit dem Satz, zu dem hiermit die Unterlassung der Verbreitung erklärt wird. Denn Lesern des Buches müssen annehmen, dass Nicola Steiner die Person sein muss, die die Drohung ausgesprochen hat.

2. „Ich verhandle nicht mit Terroristen – ganz klare Sache. Das heißt ganz viel von diesen Menschen, z.B. eine von unseren größten Kritikerinnen, die da regelmäßig Lügen verbreitet mit MAFIA und, und, und … vollkommen hanebüchener, aus den Haaren gesogener Quatsch. Das ist für mich einfach jemand, der lechzt nach Aufmerksamkeit,“ wie im o.g. Video ab Minute 16:04 gesagt und durch den Buchtitel und die Tatsache, dass Nicola Steiner die größte Kritikerin der Pferdeprofis ist, identifizierbar.

3. Nicola Steiner als eine geistig derangierte Person darzustellen, wie ab Minute 17:40 „Lass uns doch so Person mal wirklich ins Auge nehmen und dann kommen Sachen raus: Unfall gehabt, eigentlich im Leben gescheitert, Medikamente, im Kopf halt verrutscht, es gibt halt a Krankheitsbild.“ Richtig ist, dass Nicola Steiner 2013 einen Verkehrsunfall hatte. In der Folge hat sie im Jahr 2014 Schmerzmittel genommen, da sie unter Kopfschmerzen litt. Mit der o.g. Äußerung wird der Anschein erweckt, als hätte die Nicola Steiner Psychopharmaka eingenommen. Die Tatsache, dass es einen Verkehrsunfall gab, wird sinnentstellend in den Zusammenhang mit einer bis heute andauernden psychischen Erkrankung gebracht, die es de facto nicht gibt – genauso wenig wie die Behauptung Nicola Steiner sei im Leben gescheitert.


O R T, den .........................................          …..................................................................

                    (Datum)                                                     (Bernd Hackl)

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