Mittwoch, 28. Oktober 2020

Strafanzeige: Polizistin verbreitet Lügen über mich nach Demo Wuppertal

In einem Bußgeldbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte den Mindestabstand nicht eingehalten. Als die Polizeibeamtin mich angezeigt hat, hieß es noch, es wäre wegen fehlender Maske. Auch wurde behauptet, dass der Versammlungsleiter auf die Maskenpflicht hingewiesen hätte, was nicht stimmt. Im Bußgeldbescheid wird zudem behauptet, ich hätte die Maske am rechten Handgelenk getragen - auch das ist frei erfunden. 

Deswegen wurde meine Strafanzeige erweitert um den & 164 StGB Falsche Verdächtigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html (siehe unter der Anzeige, die mit Klick auf weiterlesen aufgerufen werden kann)

Außerdem habe ich gegen diesen Bußgeldbescheid EINSPRUCH eingelegt und gegen die Beamtin eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE eingereicht: HIER & HIER nachzulesen.


Die mir vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten (fehlender Abstand, Maske am rechten Handgelenk) sind völlig aus der Luft gegriffen wie folgendes Video beweist:



Staatsanwaltschaft Wuppertal per Fax (0202) 5748-502

Hofaue 23 per Mail:

42103 Wuppertal poststelle@sta-wuppertal.nrw.de

 

 

 

Betreff:

1. Strafanzeige wegen § 302 StGB (Missbrauch der Amtsgewalt) bzgl.

der parallel laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamtin B. bei der Polizei Wuppertal mit dem Aktenzeichen: ZA 2.3 – 13.05.01 – 5044 -

2. Antrag auf Akteneinsicht gemäß § 49 OWiG

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Frau B. von der Polizei Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 228, 42285 Wuppertal wegen des Verdachts des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 StGB und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte. Es sei festgestellt, dass Frau B. meine journalistische Tätigkeit behindert hat. Ich bin ausgebildete Redakteurin und studierte Diplom-Medienwirtin und berichte gemäß Art. 5 Grundgesetz über die Grundrechts-Demonstrationen im Zusammenhang mit der Coronakrise

 

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

 

Am 19.9.2020 habe ich festgestellt, dass sich die Polizeibeamtin B. bei einer Demo UNTERHALB des Wuppertaler Hauptbahnhofs weigerte, einer Demonstrantin ihren Dienstausweis vorzuzeigen. Statt diesen vorzuzeigen, erteilte sie einen Platzverweis, als die Demonstrantin gemäß dem Erlass RdErl. d. Innenministeriums - 43.1-58.02.09 v.12.4.2010 dann den Einsatzleiter sprechen wollte (der muss mindestens den Dienstausweis zeigen), wurde sie verhaftet. Dies habe ich gefilmt.


 

Die Versammlung wurde aufgelöst. Eine halbe Stunde später gab es an anderer Stelle (auf Höhe des Bahnhofs) eine Spontandemonstration wegen der Polizeigewalt, die sich sogar gegen einen behinderten Menschen gerichtet hatte – ein Blinder. Exakt in dem Moment, als ich zu dieser Spontandemonstration hinzu kam, begann ich zu filmen. Dafür habe ich mehrere Zeugen. Die ungeschnittenen Filmaufnahmen https://www.bitchute.com/video/eq2MmcczL7dL/ dokumentieren 16 Minuten des Geschehens vor der Anzeige und beweisen, dass zu keinem Zeitpunkt meiner Anwesenheit eine Maskenpflicht angeordnet wurde. Stattdessen wurde zweimal auf die gebotenen Abstandsregeln hingewiesen. Aber dies betraf nicht mich, denn ich stand zusammen mit einer Verwandten ersten Grades, was die Coronaschutzverordnung NRW explizit erlaubt (was auch nicht beanstandet wurde). Frau Bothe kam dann nach 15 Minuten (ab da, ist nur noch der Ton im oben verlinkten Video zu hören) und teilte mir mit, dass ich mich einer Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das Versammlungsrecht (das wohlbemerkt ein Vermummungsverbot beinhaltet und wo schon Bundesrecht Landesrecht schlagen würde) und die Coronaschutzverordnung, schuldig gemacht hätte. In der Coronaschutzverordnung NRW vom 1.9.20 wird eine Maskenpflicht aber nur EMPFOHLEN und dies auch nur dann, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Mit Schreiben vom 21. September 2020 wurde mir dann von der Regierungsbeschäftigten Kawohl in Hinblick auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde mitgeteilt, man habe dem Versammlungsleiter die Auflage der Maske bekannt gegeben. Leider kann ich aber nicht hellsehen und pflege auch keine Kontakte mit dem Versammlungsleiter; ich weiß noch nicht einmal, wer das ist, ich sah nur, dass kaum jemand eine Maske trug. Hätte aber irgendjemand im Vorfeld von mir verlangt, eine Maske zu tragen, so hätte ich das getan, obwohl ich dies aus gesundheitlichen Gründen eigentlich nicht kann, weil ich an den Spätfolgen einer Panikstörung leide.

 

Auch sind die Masken nicht nur nicht geeignet, eine Virusinfektion aufzuhalten, sie sind auch gemäß zahlreicher belastbarer Studien (hier: https://www.primarydoctor.org/masks-not-effect) gesundheitsschädlich und stehen damit im Widerspruch zu Art. 2 Grundgesetz: der körperlichen Unversehrtheit. Aber ich hätte sie aufgesetzt, wenn ich die Chance dazu gehabt hätte, aber die Anzeige erfolgte völlig ohne Vorwarnung, worin bereits ein Amtsmissbrauch liegt.

 

Mein Eindruck ist, dass die Maske als Vorwand genommen wurde, um meine journalistische Tätigkeit zu behindern, denn genau in dem Moment als die Beamtin meinen Ausweis verlangte, wurde die Versammlung aufgelöst. 15 Minuten lang war die Beamtin B. untätig, dann passte das Timing perfekt. Sie sagte mir, ich hätte das Recht mich zu äußern und notierte meine ersten Sätze. Dann sagte sie mitten in meiner Äußerung, dass wir fertig seien und als ich erwiderte, dass ich noch etwas sagen möchte, drehte sie mir den Rücken zu und ging. Fünf Minuten später fragte ich sie nach ihrer Dienstnummer und ihrem Namen. Sie behauptete, sie müsse die Dienstnummer nicht nennen und teilte mir lediglich ihren Nachnamen mit.

 

Entscheidend ist, dass die Beamtin die Ordnungswidrigkeit ja nur behauptet hat, da diese sich weder aus der Coronaschutzverordnung noch aus dem Geschehen vor Ort ergibt. Wichtig ist auch, dass sie weiß, dass ich sie zuvor bei einer anderen Versammlung gefilmt hatte, wo sie m.E. ebenfalls gegen § 302 StGB verstoßen hatte. Auch über diesen Vorfall verfüge ich über einen Videobeweis, den ich, falls erwünscht, gerne zur Verfügung stelle.

 

Ich möchte Sie der Einfachheit halber bitten, dass Sie bei der Polizei Wuppertal Akteneinsicht beantragen, um meine detaillierte Schilderung zu lesen, und bitte auch darum, dass mir gemäß § 49 OWiG eine Kopie der Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren überlassen wird. Dafür danke ich vorab.

 

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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Nicola Steiner


ERWEITERUNG DER STRAFANZEIGE AUF DIE PARAGRAFEN  164 & 240 vom 30.10.2020


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erweitere ich meinen Strafantrag auf die diversen Polizisten, die im Bußgeldbescheid genannt werden, weil sie die folgend aufgeführten nachweislich wahrheitswidrigen Aussagen im Polizeibericht bezeugen. Bitte ermitteln Sie deren Namen und ermitteln Sie gegen diese in Bezug auf Straftatbestand § 164 (falsche Verdächtigung) und auf Straftatbestand § 240 (Nötigung), weil ich mit der Androhung eines Bußgeldbescheides dazu gezwungen werden, Dinge zu tun, die meine eigene körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Grundgesetz gefährden (Maske tragen, siehe Urteil des Verfassungsgerichts in meinem der Mail angehängten Einspruch gegen das Bußgeld).

 

Außerdem erweitere ich meine Anzeige mit dem Az. xxxx  (siehe weitergeleitete Mail oberhalb) gegen Frau B. um die Straftatbestände § 240 und § 164 , denn Frau B. unterstellt mir im angehängten Bußgeldbescheid wahrheitswidrig, ich hätte noch nicht einmal den Mindestabstand eingehalten. Im Mail-Anhang beigefügte Fotos und das unten verlinkte Video beweisen aber, dass ich die ganze Zeit meiner Anwesenheit filmend an einem Ort gestanden habe und den geforderten Mindestabstand sehr wohl eingehalten habe. 

 

Im angehängten Bußgeldbescheid wird außerdem wahrheitswidrig behauptet, ich hätte meine Maske am rechten Handgelenk getragen. Eine Momentaufnahme ('Ich mit Polizistin' im Anhang) zeigt mich unmittelbar nach der Anzeige (immer noch an Ort und Stelle), wo zwei mir unbekannte Demonstranten zu mir kamen, um zu fragen, was passiert ist (ich hatte beide unmittelbar nach der Aufnahme gebeten, einen Schritt zurückzutreten). In der rechten Hand halte ich noch meinen zuvor heraus geholten Personalausweis, aber eben keine Maske - schon gar nicht am Handgelenk.

 

Ferner wird im Bußgeldbescheid behauptet, dass es um 15 Uhr 45 eine Ansage des Versammlungsleiters gegeben hätte, dass auf der Veranstaltung Masken zu tragen seien. Auch das ist wahrheitswidrig, denn bei den beiden Ansagen des Versammlungsleiters ging es ausschließlich um die Mindestabstände - siehe ab Min 11:00 und ab Min 12:45 in diesem von mir angefertigten Videos

 

https://youtu.be/SXMv7kP615A

 

das die die 15 Minuten vor der Strafanzeige zeigt.

 

Als Zeugin benenne ich xxxx xxxx.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Nicola Steiner



Z U R    A N G E D R O H T E N    S T R A F A N Z E I G E    A U S    A P R I L   G E G E N   M E I N E N   S O H N



Das Ordnungsamt hatte ein halbes Jahr Zeit einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Das ist allerdings nicht geschehen und das halbe Jahr ist jetzt vorbei. Im neuen Lockdown gelten für Reiter (bis jetzt) folgende Regeln: https://www.cavallo.de/lockdown-ausnahmen-fuer-reiter-sind-moeglich/



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